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Die Angeklagte Beate Zschäpe im Münchner Gericht.

© dpa

Update

Prozess in München: Bundesanwalt verliest Anklage gegen Beate Zschäpe

Aufatmen für die Angehörigen der NSU-Opfer: Nach einer Flut von Anträgen wird am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages im NSU-Prozess die Anklage gegen Beate Zschäpe verlesen. Ihr wird die Mittäterschaft an den zehn Morden des NSU vorgeworfen.

Von Frank Jansen

Am zweiten Tag des NSU-Prozesses am Oberlandesgericht München hat die Bundesanwaltschaft den 35-seitigen Anklagesatz gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. vorgetragen. Zschäpe habe gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nach dem Gang in den Untergrund beschlossen, „sich auf Dauer zu einem organisierten Verband zusammenzuschließen mit dem Ziel, aus der Illegalität heraus durch Mord- und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch geprägten, völkisch-rassistischen Vorstellungen von einem ,Erhalt der deutschen Nation’ zu verwirklichen“, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstagnachmittag. Zschäpe folgte den Worten ohne erkennbare Regung.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihr in der insgesamt knapp 500 Seiten umfassenden Anklageschrift vor, als Mittäterin an allen Verbrechen der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ beteiligt gewesen zu sein. Der NSU hat zwischen 2000 und 2007 neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft getötet sowie eine Polizistin in Heilbronn. Außerdem verübten Mundlos und Böhnhardt zwei Sprengstoffanschläge in Köln, bei denen mehr als 20 Menschen Verletzungen erlitten. Bei 15 Raubüberfällen erbeuteten die beiden Neonazis mehr als 600 000 Euro.

Nach dem Konzept „Taten statt Worte“ hätten die NSU-Mitglieder Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe Menschen „vornehmlich türkischer Herkunft“ willkürlich ausgewählt und „durch hinrichtungsgleiche Erschießungen getötet“. Durch die Verwendung ein und derselben Schusswaffe sollten diese Taten in der Öffentlichkeit „bewusst als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen werden“. Zu diesem Zweck soll sich das Trio über die Mitangeklagten Wohlleben und Carsten S. 1999 oder 2000 die Pistole Ceska 83 mit einem Schalldämpfer beschafft. Bundesanwalt Diemer zählte alle Taten des NSU auf und nannte die Namen aller ermordeten Opfer. Die Mordanschläge hätten „die arg- und wehrlosen Opfer, denen stets aus kürzerer Entfernung in den Kopf geschossen wurde, völlig überraschend in einer Alltagssituation“ getroffen.

Die Tatvorwürfe gegen Wohlleben und Carsten S. lauten auf Beihilfe zum neunfachen Mord. Holger G. soll dem Trio geholfen haben, sich mit falschen Dokumenten zu tarnen. André E. hat laut Bundesanwaltschaft unter anderem das Wohnmobil gemietet, mit dem Munndlos und Böhnhardt Ende 2000 nach Köln fuhren, um dort den ersten Sprengstoffanschlag zu verüben. Bei der Explosion der Bombe, die in einer Christstollendose versteckt war, erlitt eine junge Iranerin schwere Verletzungen.

Bevor der Anklagesatz verlesen wurde, war Zschäpes Verteidiger Wolfang Heer mit dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, aneinandergeraten. Götzl und seine Kollegen wiesen einen umfangreichen Antrag auf Aussetzung des Prozesses zurück. Außerdem weigerte sich der Senat, Heer einen weiteren derartigen Antrag vor der Verlesung des Anklagesatzes vortragen zu lassen. In der vergangenen Woche hatten die Verteidiger Zschäpes und Wohllebens bereits vergeblich zwei Befangenheitsanträge gestellt.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Götzl am frühen Nachmittag verkündet, der Antrag der Verteidiger Beate Zschäpes auf Aussetzung des Verfahrens werde zurückgewiesen. Das gelte auch für den hilfsweisen Antrag, die Verhandlung für zwei Tage auszusetzen. „Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebietet nicht, die Verhandlung in einen größeren Gerichtssaal zu verlegen“, sagt Götzl. Es sei nicht notwendig, „dass jedermann zu aller Zeit Zutritt haben muss“. Der Saal A 101 sei so beschaffen, dass die anwesenden Zuschauer und Journalisten „als repräsentative Öffentlichkeit angesehen werden können“. Außerdem fänden Strafprozesse „in der, aber nicht für die Öffentlichkeit statt“. Götzl betont, die Zahl der Sitzplätze für Zuschauer und Journalisten sei „durch bauliche Maßnahmen“ erhöht worden. Um wieviel, sagt der Richter nicht. Aber er sagt, 51 Plätze für Zuschauer und 50 für die Medien seien ausreichend und angemessen.

Kurz vor Ende des Prozesstages deutete Götzl an, dass ein teil des Verfahrens abgetrennt werden könnte. Der vorsitzende Richter bezog sich dabei auf den Nagelbombenanschlag in der Kölner Innenstadt im Jahre 2004, der dem NSU angelastet wird. Bei dem Verbrechen waren mehr als zwanzig, zumeist türkischstämmige Menschen verletzt worden. Sollte die Zahl der Nebenkläger zu diesem Fall weiter steigen, könnte eine Abtrennung vom NSU-Prozess in Frage kommen, sagte Götzl. Ein Nebenklageanwalt hatt am Dienstag prophezeit, allein wegen des Komplexes Nagelbombenanschlag könnten noch bis zu 70 Nebenkläger hinzu kommen.

Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer hatte gefordert, die Verhandlung auszusetzen. Gemessen an der „herausragenden Bedeutung dieses Staatsschutzverfahrens“ stünden im Saal für Medien und Zuschauer „deutlich zu wenig Sitzplätze zur Verfügung“, sagte Heer. Der Grundsatz der Öffentlichkeit in einer Hauptverhandlung sei verletzt. Dem Oberlandesgericht hätte schon früh bewusst sein können, dass der Münchener Justiz für diesen Prozess kein passender Raum zu Verfügung stehe. Heer hielt dem Gericht vor, es hätte auch außerhalb von München und Bayern nach einem Saal suchen können – in Frage gekommen wäre beispielsweise das ehemalige Gebäude des Bundestages in Bonn. Das heutige World Conference Center „wäre eine geeignete Alternative gewesen“, sagt der Verteidiger.

Die hilfsweisen Antrag der Verteidiger Zschäpes, den Prozess für zwei Tage auszusetzen, um die Akten zum zweiten Akkreditierungsverfahren für Journalisten sichten zu können, hält der Senat ebenfalls für nicht stichhaltig. Die Anwälte hätten genug Zeit gehabt, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Richter Götzl geht nicht auf die Kritik von Zschäpes Anwalt Heer ein, das gesamte Akkreditierungsverfahren sei mängelbehaftet, zumal eine ordnungsgemäße Überprüfung der Lose durch den Notar nicht stattgefunden habe.

Zschäpes Verteidiger reagieren sofort. Heer fordert eine Abschrift des Beschlusses und anschließend eine Unterbrechung von 20 Minuten, um mit Zschäpe das weitere Vorgehen beraten zu können. Götzl unterbricht die Verhandlung zunächst für 15 Minuten, damit die Kopien angefertigt werden können. Dem Antrag der Verteidiger Zschäpes hatten sich auch die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben angeschlossen, die anderen Verteidiger jedoch nicht.

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