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Update

Prozess in Oldenburg: Ex-Bundesminister Funke zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke ist am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden - weil er das Gehalt eines Geschäftsführers eigenmächtig erhöhte. Von einem anderen Vorwurf wurde er aber freigesprochen.

Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke ist wegen Untreue zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 10 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg sprach ihn schuldig, weil er einem früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) ohne Vorstandsbeschluss das Gehalt erhöht hatte. Funke war damals ehrenamtlicher Vorsteher des Verbandes. Von den Untreue-Vorwürfen wegen die Mitfinanzierung seiner Silberhochzeit durch den Verband im Jahr 2007 sprach ihn das Gericht frei.

Der mitangeklagte Ex-Geschäftsführer des Wasserverbandes wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 20 000 Euro verurteilt. Das Gericht habe keine Beweise dafür gefunden, dass Funke an einer Verabredung zur Übernahme der Kosten für seine Silberhochzeit-Feier beteiligt war, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Ein Schaden sei dem OOWV nicht entstanden. Funkes Verteidiger hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass Kostenübernahmen für private Feiern nach einem Beschluss möglich waren.

„Der wichtigste Punkt war die Silberhochzeit, da hat es einen sehr begründeten Freispruch gegeben“, sagte Funke nach dem Urteil erleichtert. Sein Anwalt kündigte an, in die Revision gehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen SPD-Politiker eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 10 000 Euro gefordert. (dpa)

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