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Wird wohl freigesprochen. Der niederländische Rechtspopulist Gerd Wilders.

© dpa

Prozess wegen Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Wilders

Seine Äußerungen über den Islam könnten nicht als Anstachelung zum Hass gegen Muslime betrachtet werden, räumte die Staatsanwaltschaft am Freitag ein. Nun wird der niederländische Rechtspopulist Gerd Wilders wohl freigesprochen.

Erneuter Triumph für den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders: Selbst die Staatsanwaltschaft verlangte am Freitag in seinem Prozess wegen mutmaßlicher Hetze gegen Muslime Freispruch in allen Punkten. „Ich bin unglaublich froh darüber“, erklärte Wilders vor dem Amtsgericht in Amsterdam.

Die Anklagevertreter erklärten in ihrem Schlussplädoyer, Äußerungen des Politikers über den Islam und den Koran könnten zwar viele Muslime verletzt haben und als indirekte Anstiftung zur Diskriminierung gesehen werden. Sie seien jedoch bei genauer Prüfung nach niederländischem Recht nicht strafbar.

Einzelkläger und Organisationen warfen Wilders in dem Prozess vor, Muslime als Bevölkerungsgruppe beleidigt und zum Hass auf Muslime und deren Diskriminierung aufgrund ihres Glaubens angestiftet zu haben.

Für keinen der Punkte sahen die Staatsanwälte Birgit van Roessel und Paul Vellemann jedoch hinreichende Beweise. Wilders' umstrittene Äußerungen seien stets im Kontext der öffentlichen politischen Debatte erfolgt. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.  Sollte er bestraft werden, würden „Millionen Menschen zurecht ihr Vertrauen in die Justiz verlieren“, hatte Wilders kurz vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft gesagt. Danach erklärte er: „Ich beleidige niemanden, ich stifte nicht zum Hass an, ich diskriminiere niemanden. Das einzige, was ich gemacht habe und weiter tun werde, ist die Wahrheit zu sagen.“ Die Staatsanwälte erklärten, Wilders habe oft deutlich gemacht, dass er den Islam angreife, nicht aber Muslime als Menschen. Wilders war unter anderem vorgeworfen worden, dass er den Koran mit Hitlers „Mein Kampf“ verglich und forderte, ihn als „faschistisches“ Buch und Anleitung zum Terrorismus zu verbieten. Zum Beweismaterial gehörte auch sein anti-islamisches Propaganda-Video „Fitna“, für das er scheinbar blutrünstige Koransuren mit Bildern der Terroranschläge in New York zusammengeschnitten hatte.

Die Anträge auf Freispruch entsprechen der ursprünglichen Einschätzung des Falls durch die Anklagebehörde. Sie hatte sich wegen Zweifeln an der Strafbarkeit der umstrittenen Äußerungen gegen einen Prozess entschieden. Jedoch setzten sich Einzelkläger vor einem Berufungsgericht durch. Es wies die Staatsanwaltschaft im Januar 2009 an, die Ermittlungen gegen Wilders fortzusetzen und einen Prozess gegen ihn anzustrengen.

Inzwischen ist der Politiker im Ergebnis der Wahlen vom 9. Juni Chef der mit 24 Abgeordneten drittgrößten Fraktion im 150 Sitze umfassenden Parlament. Seit Donnerstag ist mit seiner Partei für die Freiheit (PVV) offiziell Mehrheitsbeschaffer der am selben Tag vereidigten Minderheitsregierung in Den Haag. Das Kabinett aus Rechtsliberalen und Christdemokraten will - wie von Wilders einem Duldungsvertrag durchgesetzt - die Zuwanderung nichtwestlicher Ausländer beschränken. (dpa)

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