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Prozessausgang: Mildes Urteil gegen Terrorhelferin

Gegen die Ehefrau des Anführers der Sauerlandgruppe wurde am Mittwoch eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Da die Richter jedoch keine Fluchtgefahr sahen, wurde sie zunächst wieder frei gelassen.

Von Frank Jansen

Mit einem milden Urteilsspruch hat das Berliner Kammergericht die Hilfe von Filiz G. für die islamistische Terrorszene geahndet. Die Ehefrau des früheren Anführers der Sauerlandgruppe erhielt am Mittwoch zwei Jahre und sechs Monate Haft, konnte aber den Saal als freie Frau verlassen. Der 1. Strafsenat hob den Haftbefehl auf, da die Richter keine Fluchtgefahr mehr sehen. Filiz G. wird die Haftstrafe zu einem späteren Zeitpunkt verbüßen. Die aus Ulm stammende Frau, auch diesmal wieder bis auf eine Gesichtspartie schwarz verschleiert, saß seit Februar 2010 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte dasselbe Strafmaß und eine Fortdauer der Haft beantragt, nahm aber die Freilassung der 29 Jahre alten Frau hin.

Filiz G. sei eine „fanatische Internetaktivistin“ gewesen und habe überlegt, zum Dschihad ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet zu reisen, sagte der Vorsitzende Richter Josef Hoch. Auch wenn es so weit nicht kam, hat die Angeklagte laut Strafsenat im Internet mit Videos und Texten um Mitglieder oder Unterstützer für Al Qaida, die usbekische Terrororganisation Islamische Dschihad-Union und die Gruppierung „Deutsche Taliban Mudschahedin“ (DTM) geworben.

Außerdem hatte sie insgesamt 3200 Euro an die Islamische Dschihad-Union und die DTM überwiesen. Der Richter zählte elf Straftaten auf und erwähnte gruselige Videos. So waren in Filmen der Islamischen Dschihad-Union Kinder beim Terrortraining zu sehen. Die jüngsten seien noch zu klein gewesen, „die Waffen selbst halten zu können“, betonte Hoch.

Der Strafsenat hielt Filiz G. jedoch ihr Geständnis zugute, das sie bald nach Beginn des Prozesses abgelegt hatte. Nach Ansicht der Richter hat sich die Frau von dschihadistischen Ideen gelöst. Dem widerspreche nicht, dass Filiz G. weiter „in einem engen religiösen Umfeld eingebunden“ sei, sagte Hoch. Im Publikum saßen streng verschleierte Bekannte von G., eine Frau weinte.

Die Prozesse gegen zwei Mitangeklagte sind weiter im Gange. Das Gericht hatte das Verfahren gegen G. abgetrennt, weil hier nach dem Geständnis ein schnelleres Urteil möglich war.

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