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Wer gegen wen? Im August beschützten Polizisten einen Lastwagen der NPD, jetzt aber droht der rechtsextremen Partei ein neues Verbotsverfahren.

© dpa

"Quellenfrei" gegen die NPD: Material gegen NPD angeblich ohne Infos von V-Leuten

Brutale Körperverletzungen und Beleidigungen - mehr als 3000 Straftaten sind in der Materialsammlung des Verfassungsschutzes für ein Verbot der NPD aufgelistet. Um eine Blamage wie 2003 zu verhindern, sollen diese jetzt frei von Informationen von V-Leuten sein.

Von Frank Jansen

Mehrere Schläger waren vermummt, einige trugen Eisenstangen. Die 50 schwarz gekleideten Neonazis der Clique „Terror-Crew-Muldental“ stürmten den Fußballplatz des sächsischen Vereins FSV 1921 Brandis und prügelten drauflos. Denn der linksorientierte Verein „Roter Stern Leipzig“, in der rechtsextremen Szene besonders verhasst, war an diesem Tag, dem 24. Oktober 2009, der Spielgegner des FSV. Die Angreifer seien „mit äußerster Brutalität“ vorgegangen, hieß es hinterher bei der Polizei. Mehrere Personen hätten zum Teil schwere Verletzungen erlitten. Die Polizei ermittelte Täter – und stellte fest, dass einige der NPD angehörten. Und nicht nur das. Zwei Beschuldigte hatten kurz vor dem Krawall bei Gemeinderatswahlen in Sachsen kandidiert.

Der Gewaltexzess dürfte der NPD noch länger Probleme bereiten. Die Randale ist der martialische Schlusspunkt der „Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren“, die Ende vergangener Woche den Ländern zuging. Auf knapp mehr als 1000 Seiten zeichnen das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden des Nachrichtendienstes das Bild einer Partei, die sich selbst in einer Art Kriegszustand mit der demokratischen Grundordnung sieht.

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Mehr als 3000 Belege listen die Verfassungsschützer auf, zur Tat in Brandis gehören die Nummern 3079, 3080 und 3081. Sie sind garniert mit drei Fotos vom Überfall auf den Sportplatz und einem Bild der „Terror-Crew“, deren Mitglieder hinter einem schwarzen Transparent posieren. Stoff zum Gruseln.

Mit der Materialsammlung kommt die Debatte um einen zweiten Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in eine neue Phase. Jetzt liegen Belege vor, die nach interner Darstellung der Innenminister „quellenfrei“ sein sollen. Demnach steckt hinter keinem Hinweis ein V-Mann oder eine V-Frau des Verfassungsschutzes, des Militärischen Abschirmdienstes oder der Polizei. Der erste Entwurf, der im Sommer zwischen Bund und Ländern zirkulierte, hatte noch 141 Seiten mehr. Dass die endgültige Fassung anders aussieht, ist das Resultat intensiver Prüfung der Landesbehörden für Verfassungsschutz auf „quellenverseuchte“ Angaben. So wurden viele Belege zurückgezogen, da nicht auszuschließen war, dass Informationen eines Spitzels verarbeitet waren. Die 65 Seiten im Entwurf, in denen nur Quellenmeldungen standen, wurden komplett gestrichen. Eine Blamage wie 2003 will kein Innenminister jemals wieder erleben.

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Damals hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, bevor überhaupt zur Sprache kam, welche Gefahr die Partei für die Demokratie darstellt. Drei Richter und damit eine Art Sperrminorität im Zweiten Senat sahen das Wirken von V-Leuten in Vorständen der NPD als „nicht behebbares Verfahrenshindernis“. Dieses Risiko sei nun, sagen Sicherheitsexperten, weitgehend ausgeschlossen, zumal bereits im April V-Leute in Führungsetagen der NPD „abgeschaltet“ wurden.

Was über die NPD in der aktuellen Materialsammlung steht, ist auch ohne V-Leute düster. Zumal sich die Zahl der Belege noch um 30 erhöht hat, da zum Beispiel Nordrhein-Westfalen nach dem Verbot dreier Neonazi-Kameradschaften im August Angaben nachreichte.

Im Konvolut finden sich neben Berichten über Straftaten wie die in Brandis reihenweise Hinweise auf Hetze. Da gab der inzwischen abgelöste Parteichef Udo Voigt von sich: „Die Köpfe, die so von uns von geistigem Systemmüll gereinigt wurden, sind die ersten national befreiten Zonen.“ Ein NPD-Stadtrat aus Sachsen verschickte CDs mit dem Titel „Adolf Hitler lebt“. Und der Deutsche-Stimme-Verlag der NPD bot (und bietet) glorifizierende Bücher über die Waffen-SS an.

Erwähnt wird auch die Kampagne der NPD im Bundestagswahlkampf 2009 gegen einen dunkelhäutigen CDU-Politiker in Thüringen. Auf einem Plakat wurde der Mann als „falscher Thüringer“ diffamiert. Neben dem Bild einer Bratwurst, für die NPD der „echte Thüringer“.

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