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RAF: Ermittlungen gegen Ex-Terroristin

War Verena Becker am Buback-Mord beteiligt?

Karlsruhe - Gegen die Ex-Terroristin Verena Becker wird wegen der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegried Buback im Jahr 1977 neu ermittelt. Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte, dient das Ermittlungsverfahren dem Abgleich dreier DNS-Spuren, die möglicherweise von einer Frau stammen. Verena Becker habe die Probe freiwillig abgegeben, teilte die Sprecherin mit. Ein Ergebnis der Untersuchung liege noch nicht vor. Als Buback von der Terrorgruppe RAF zusammen mit zwei Begleitern in Karlsruhe erschossen wurde, gab es die kriminaltechnische Untersuchungsmethode der DNS- Analyse noch nicht.

Nachdem im vergangenen Jahr Zweifel aufkamen, ob die Buback-Morde tatsächlich von Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts begangen wurden, leitete die Bundesanwaltschaft neue Ermittlungen ein. Zunächst gegen Stefan Wisniewski, der zwar wegen der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, nicht aber wegen des Buback- Attentats zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der RAF-Aussteiger Peter Jürgen Boock hatte Wisniewski als Schützen genannt, der Buback erschossen habe. Folkerts sei seines Wissens nicht dabei gewesen.

Der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Michael Buback, äußerte hingegen mehrfach den Verdacht, dass eine Frau die Schützin gewesen sein könnte, und bezog sich auf Zeugenaussagen. Da an dem damals sichergestellten Beweismaterial nachträglich drei Mischspuren ermittelt wurden, die von einer Frau stammen können, wurde jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen die 55-jährige Becker eingeleitet. Becker, die einen Monat nach dem Buback-Mord zusammen mit Sonnenberg verhaftet wurde, stand schon einmal unter Verdacht. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde aber nach einigen Jahren eingestellt, soweit es den Buback-Mord betraf. Ob die jetzt laufende Genuntersuchung zu einem eindeutigen Ergebnis führt, ist ungewiss. Die Analyse von Mischspuren bringt oft nur geringe Wahrscheinlichkeiten.

Unterdessen berät der Bundesgerichtshof (BGH) derzeit über die Verhängung von Beugehaft für Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Sie sollen durch die maximal für sechs Monate geltende Haft zu Aussagen gezwungen werden, wer die Buback-Attentäter waren. Ob die vom Ermittlungsrichter verhängte Beugehaft rechtlich möglich ist, berät gegenwärtig der 3. Strafsenat des BGH. Mit der Entscheidung wird in einigen Wochen gerechnet. Ursula Knapp

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