zum Hauptinhalt
Becker_Buback

© dpa

RAF: Mord an Buback – Verena Becker verhaftet

Ehemalige RAF-Terroristin soll „wesentliche Beiträge zur Durchführung des Anschlags“ geleistet haben. Sie bestreitet ihre Mittäterschaft, doch viele Indizien sprechen gegen sie. Heute wurde Verena Becker verhaftet.

Von Frank Jansen

Berlin - Mehr als 32 Jahre nach dem von der Roten Armee Fraktion (RAF) verübten Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleitern in Karlsruhe kann der Fall womöglich weiter geklärt werden. Die Polizei nahm am Donnerstag in Berlin die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker fest. Sie sei dringend verdächtig, „wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags vom 7. April 1977 und im Rahmen des Nachtatgeschehens“ geleistet zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit. Wie der Tagesspiegel aus Justizkreisen erfuhr, wurde die 57-Jährige in Berlin-Charlottenburg festgenommen. Dort befindet sich die Kanzlei ihres Anwalts Walter Venedey. Am Freitag wurde Becker zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gebracht, wo ihr der Haftbefehl eröffnet und sie in Untersuchungshaft genommen wurde.

Der Verdacht gegen Becker hatte sich nach der Durchsuchung ihrer Wohnung in Berlin am 20. August verstärkt. Nach Informationen des Tagesspiegel entdeckten die Ermittler in den sichergestellten Unterlagen eine handschriftliche Aufzeichnung, die als schwerwiegendes Indiz gilt. Es bleibt aber weiterhin unklar, wer die Person war, die vom Soziussitz eines Motorrads aus mit einem Schnellfeuergewehr auf Bubacks Wagen schoss. Ein Verdacht, Becker sei die Todesschützin, ergibt sich laut Bundesanwaltschaft aus den bisherigen Ermittlungen nicht.

Bei dem Anschlag starben auch Bubacks Fahrer Wolfgang Göbel und der Polizeibeamte Georg Wurster. Zum Attentat bekannte sich ein „Kommando Ulrike Meinhof“. Wegen Beteiligung am Attentat auf Buback und die Begleiter sowie an weiteren Taten erhielten die RAF-Terroristen Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt lebenslange Haftstrafen.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen die 1977 nach einer Schießerei mit der Polizei festgenommene Becker auch im Fall Buback ermittelt, konnte ihr aber nichts nachweisen. Becker wurde wegen der Schüsse auf die Polizisten verurteilt und kam 1989 nach der Begnadigung durch den damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker frei. Im April 2008 nahm die Bundesanwaltschaft im Fall Buback das Verfahren gegen die frühere Terroristin wieder auf. Im Februar 2009 entdeckten Kriminaltechniker des BKA an zehn Umschlägen, in denen die RAF die Bekennerschreiben zum Mord an Buback verschickt hatte, DNS-Spuren, die Becker zuzuordnen sind. Das BKA überwachte das Telefon der in Berlin lebenden Becker. In einem der abgehörten Gespräche soll sie Andeutungen über ihre Rolle beim Anschlag auf Buback gemacht haben. Bubacks Sohn Michael äußerte sich am Freitag zufrieden über die Festnahme Beckers.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false