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Verena Becker

© dpa

RAF-Prozess: Nebenklage fordert Haft für Becker

Die Ex-Terroristin Verena Becker soll lebenslang in Haft - das fordert der Anwalt des Bruders des 1977 von der RAF erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

Stuttgart - Die wegen des Buback-Mordes angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Nebenklage lebenslang in Haft. Ihr Tatbeitrag sei dafür ausreichend, sagte Anwalt Matthias Rätzlaff am Montag vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Rätzlaff vertritt den Bruder des 1977 von der RAF erschossenen Generalbundesanwalts. Selbst wenn man sie nicht als Schützin betrachte, sei ihre Schuld erwiesen.

Rätzlaff bezeichnete das Verfahren als „Prozess der verpassten Chancen“. Die früheren RAF-Täter hätten die Möglichkeit verstreichen lassen, den Fall als Zeugen aufzuklären. Zugleich hätte die Bundesregierung Verfassungsschutzakten gesperrt und mit einem Hinweis auf das Zeugenschutzprogramm den RAF-Aussteiger Völker Speitel vor eine Aussage im Verfahren geschützt. Damit sei die Chance vertan worden, einen Dreifachmord aufzuklären. Der Anwalt kritisierte den Bundesgerichtshof, der den Ex-Terroristen ein weitreichendes Aussageverweigerungsrecht zugebilligt habe. Es wären Angaben zu dem Mordfall möglich gewesen, ohne dass die Betroffenen sich selbst belastet hätten, sagte Rätzlaff.

Rätzlaff forderte die Bundesanwaltschaft auf, auch weitere RAF-Angehörige anzuklagen, wenn sie – wie bei Becker – „psychische Beihilfe“ als Tatbeitrag genügen lasse. Deren Einlassung vor Gericht, sie habe das entscheidende Treffen wegen unaufschiebbarer Termine verlassen, sei unglaubwürdig.

Bundesanwalt Walter Hemberger sagte dagegen, der Verfassungsschutz habe alle Unterlagen bereitgestellt, wenn auch teilweise geschwärzt. Scheinbare Widersprüche darin seien aber in der Hauptverhandlung von Zeugen geklärt worden. Bubacks Angehörige hätten weitere Informationen vor Gericht erstreiten können, hatten aber darauf verzichtet. Hemberger warf der Nebenklage vor, in ihren Plädoyers auf offenkundige Widersprüche bei Zeugenaussagen nicht eingegangen zu sein. „Es gibt keine 27 Zeugen, die eine Frau auf dem Tatmotorrad gesehen haben.“ Dies hatte Bubacks Sohn Michael in dem Verfahren behauptet. Jost Müller-Neuhof

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