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Politik: Rastern gestoppt - die Fahndung geht weiter

Die Justiz stemmt sich zunehmend gegen die Rasterfahndung. Am Donnerstag hat nach dem Berliner Landgericht auch das Landgericht Wiesbaden die nach den terroristischen Anschlägen in den USA gestartete Rasterfahndung nach islamischen Extremisten für rechtswidrig erklärt.

Die Justiz stemmt sich zunehmend gegen die Rasterfahndung. Am Donnerstag hat nach dem Berliner Landgericht auch das Landgericht Wiesbaden die nach den terroristischen Anschlägen in den USA gestartete Rasterfahndung nach islamischen Extremisten für rechtswidrig erklärt. Das Abgleichen der Datensätze in Hessen wurde gestoppt. "Vorerst", betont Peter Freier, Sprecher des hessischen Innenministeriums, denn der Innenminister Volker Bouffier (CDU) ist damit nicht zufrieden. Er kündigte eine Beschwerde der Landesregierung an. Und deswegen behält die hessische Polizei ihre gesammelten Daten "erst einmal" im Computer. Freier: "Die Daten werden erst gelöscht, wenn ein Urteil auf höchster Ebene gefällt wurde."

Zum Thema Dokumentation: Kampf gegen Terror Fotos: Osama Bin Laden, Krieg in Afghanistan In Berlin, wo das Landgericht vor zwei Wochen ebenfalls gegen die Rasterfahndung entschied, sieht man das ähnlich: Die Polizei hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingereicht und denkt gar nicht daran, ihre Datensätze zu löschen. In der Hauptstadt ist die Großrasterung von 58 000Datensätzen bereits abgeschlossen. Nun ermittelt die Polizei gegen die 109 Personen, die dabei als "auffällig" herausgefiltert wurden, mit "herkömmlichen Methoden" weiter, so eine Sprecherin der Berliner Innenverwaltung.

Protest kommt von anderer Seite "Wir leben also von den Früchten des verbotenen Baumes. Pflücken durften wir sie nicht, aber essen wollen wir sie trotzdem", wettert Hannes Honecker vom Republikanischen Anwaltsverein in Berlin gegen diese Praxis. "Die Ermittlung hier ist rechtswidrig". Gleiches gelte für Hessen, solange die Daten nicht gelöscht oder an die Personen gegangen seien, die sie betreffen. Honecker fordert deshalb eine sofortige Herausgabe.

Interessant sind die Urteilsbegründungen, die in Berlin und Hessen fast gleich lauten: Beide Male berufen sich die Richter auf die Beteuerung der Bundesregierung, dass in Deutschland von keiner aktuen Terrorismusgefahr auszugehen sei. Denn nur die würde den Landesgesetzen zufolge die Rasterfahndung rechtfertigen. Ähnlich lauten die Bestimmungen auch in anderen Ländern. Deshalb geht Wilhelm Achelpöhler, der Anwalt des Studenten, der in Hessen geklagt hatte, davon aus, dass noch mehr Entscheide gegen die umstrittene Methode folgen werden. Der Anwalt, der auch die in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz klagenden Studenten vertritt, erhofft sich von dem hessischen Urteil eine Signalwirkung. "Die Rechtslage in Berlin und Hessen ist keine Ausnahme", mahnt auch der Jurist Norbert Pütter vom Berliner Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit. Im Wesentlichen entsprächen sie einer Gesetzesvorlage, die der Innenminister 1986 empfohlen hatte und die von den meisten Ländern übernommen worden war.

Um so mehr erstaunt die Ruhe, mit der die Urteile in anderen Bundesländern aufgenommen wurden: "Hier kann nicht mehr viel passieren, denn wir sind mit dem Rastern längst fertig", meint Ulrich Rungwerth, ein Sprecher des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen. Rund 500 000 Datensätze wurden an Unis, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister erhoben. Jetzt hat die Polizei noch 100 Männer im Visir. Auch in Hamburg werden 140 "Auffällige" wie geplant vernommen.

Einige Länder änderten nach dem 11. September sogar eigens ihre Gesetze: In Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen war die Rasterfahndung bis dahin nur als Reaktion auf eine Straftat möglich. Jetzt kann sie auch vorbeugend eingesetzt werden. Auf der rechtlich sicheren Seite glaubt man sich in Bayern und Baden-Württemberg: Dort ist die Methode zulässig, wenn sie der Vorbeugung einer Straftat "mit erheblicher Bedeutung" dient.

Andrea Claudia Hoffmann, Bernhard Gross

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