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Nichtraucherschutzgesetz: Rauchen verboten

Ab heute gilt bundesweit das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern: Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Bussen oder Taxen ist verboten. Auch die Auflagen für den Jugendschutz wurden erhöht.

In Deutschland tritt heute das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Damit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Zugleich wird die Altersgrenze für das Rauchen im Jugendschutzgesetz auf 18 Jahre angehoben. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Das Rauchverbot im Nahverkehr gilt grundsätzlich für alle Züge, Schiffe, Straßenbahnen, Busse und Taxis. Eine Ausnahmeregelung ermöglicht die Einrichtung besonders gekennzeichneter Raucherräume. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind in Deutschland jährlich über 3300 Todesfälle allein auf Passivrauchen zurückzuführen.

Bahn schafft Raucherabteile ab

Die Bahn schafft zum 1. September freiwillig die Raucherabteile in ICE und Intercitys ab. Schon seit Anfang Juli darf in Regionalzügen nicht mehr geraucht werden. Auch Bahnhöfe sind jetzt Nichtrauchergebiete - mit Ausnahme von Raucherinseln auf Bahnsteigen.

Neue Regeln gelten von heute an auch für Telefon-Sonderdienste. Infodienste wie die Auskunft müssen die Gebühren zu Gesprächsbeginn ansagen, wenn der Anruf pro Minute mehr als zwei Euro kostet. Ähnliche Vorschriften gelten auch für teure Handy-Dienste, etwa beim Herunterladen von Klingeltönen oder dem Abrufen von Sportergebnissen. (mit dpa/ddp)

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