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Rauchverbot

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Rauchverbot: Ruf nach Einheit

Bundespolitiker fordern nach dem Karlsruher Urteil zum Rauchverbot eine Regelung für ganz Deutschland.

Am erstaunlichsten war die Reaktion aus Baden-Württemberg. Was den Nichtraucherschutz in Gaststätten betrifft, hätte sie sich, so gestand Sozialministerin Monika Stolz (CDU) am Donnerstag rundheraus, eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht – „bei aller Wertschätzung des Föderalismus“.

Dass Länderminister ihre Zuständigkeiten gerne verringert sähen, kommt eher selten vor. Aber mit ihrer Rauchverbots- Kompetenz sind die Landesgesetzgeber auch nicht wirklich glücklich geworden. Erstens haben sie einen Flickenteppich unterschiedlichster Vorgaben produziert. Und zweitens müssen sie nun auf Karlsruher Geheiß hin fast alle nachbessern. Weil sie sich weder für ein ausnahmsloses Rauchverbot entscheiden konnten noch für Ausnahmeregelungen, die kleine Kneipen nicht benachteiligen.

So erschallt er wieder, und zwar lauter als zuvor: der Ruf nach einem einheitlichen und ausnahmslosen Rauchverbot in deutschen Gaststätten. „Eine bundeseinheitliche Regelung wäre das Klügste“, drängt etwa der SPD-Nichtraucheraktivist Lothar Binding. Seine Begründung: Unterschiedliche Ländergesetze voller Ausnahmen führten zwangsläufig zu verfassungsrechtlichen Problemen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass 16 Ländervertreter an einem Tisch sitzen und keiner eine Extrawurst will.“

Auch Carola Reimann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verlangt einen umfassenden Gesundheitsschutz. „Wenn die Länder dazu nicht in der Lage sind, werden wir eine bundesweite Regelung genau prüfen.“ Schließlich forderten 75 Prozent der Bürger strikten Nichtraucherschutz. „Und über das Rauchverbot in öffentlichen Räumen, das wir von Bundesseite regeln konnten, hat sich noch kein Mensch beschwert.“

Das Problem dabei ist bloß, dass das Gaststättenrecht seit der Föderalismusreform Ländersache ist – und dass sich übereifrige Staatssekretäre aus Gesundheits- und Verbraucherministerium in Sachen Nichtraucherschutz schon einmal von Verfassungsjuristen zurückpfeifen lassen mussten. Deshalb, so Reimann, müsse man beim Nichtraucherschutz versuchen, „eine andere Kurve zu kriegen“.

Eine solche Möglichkeit wäre die Arbeitsstättenverordnung. Darüber könne der Bund noch tätig werden, räumt auch die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) ein. Ihr „wäre es sehr recht, wir könnten bundesweit eine einheitliche Regelung schaffen“. Allerdings würden Rauchverbote aus Arbeitsschutzgründen nur für Lokale mit Angestellten gelten, reine Familienbetriebe blieben außen vor. „Wenn die vorbringen, dass sie weder Bedienung noch Putzfrau angestellt haben, können wir ihnen auf diese Weise kein Rauchverbot vorschreiben“, sagt Reimann.

So hofft die SPD-Politikerin vor allem auf Druck aus Brüssel. Noch für 2008 habe Gesundheitskommissar Markos Kyprianou einen Zwischenbericht zum Nichtraucherschutz in Europa angekündigt, sagt sie. Außerdem gebe es ja immer noch die Chance, dass sich die Länder nun auch in Eigenregie auf umfassende Verbote festlegten. An Appellen dazu fehlte es gestern nicht, und zwar parteiübergreifend: Maria Eichhorn (CSU) forderte diese Konsequenz ebenso wie Marlies Volkmer (SPD), Volker Beck (Grüne) oder Martina Bunge (Linke).

Die Länder sollten sich ein Beispiel am „Musterknaben“ Bayern nehmen, sagt Reimann. Dort darf in Gaststätten gar nicht mehr geraucht werden. Nur für Festzelte gab es noch eine gesundheitspolitisch fragwürdige, parteitaktisch aber nachvollziehbare Ausnahme. Nach der Landtagswahl ist damit aber auch Schluss. Der Freistaat hat somit beim Nichtraucherschutz keinen Korrekturbedarf – und keinen Anlass, nach mehr Bundeskompetenzen zu rufen.

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