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Rechtsextremismus: Antijüdische Hetze: Haft und Berufsverbot für Anwältin

Die frühere Rechtsanwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel muss wegen Volksverhetzung hinter Gitter. Noch im Gerichtssaal zeigte sie dem Publikum den verbotenen Hitlergruß.

Die frühere Verteidigerin des verurteilten Holocaust-Leugners Ernst Zündel muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Mannheimer Landgericht verurteilte die Rechtsanwältin am Montag wegen Volksverhetzung und sprach zudem ein fünfjähriges Berufsverbot aus. Der Vorsitzende Richter warf der Juristin ein "unhaltbares Menschen- und Geschichtsbild" vor: "Sie hat einen Hass gegen alles Jüdische entwickelt und reduziert das jüdische Volk auf einen machtgierigen Verbund mit Weltmachtanspruch." Die Anwältin wurde wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Sie drehte sich daraufhin zum Publikum um und zeigte den verbotenen Hitlergruß.

Die 44 Jahre alte Juristin - Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler - hatte den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit im Prozess gegen Zündel bestritten. Zündel war im Februar 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, der Höchststrafe für Volksverhetzung. Er hatte von Kanada und den USA aus über seine Internetseite und in Rundbriefen die so genannte Auschwitz-Lüge verbreitet.

Die Verteidigerin habe "den Beruf des Rechtsanwalts missbraucht", sagte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass sie sich erneut wegen Volksverhetzung strafbar mache. "Die Öffentlichkeit muss vor der Verbreitung revisionistischer Thesen im Gewand anwaltlicher Verteidigung geschützt werden." (jam/dpa/ddp)

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