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Politik: Rechtsextremismus: "Der Innenminister teilt meine Überlegungen"

Eckart Werthebach, (60), ist seit zwei Jahren Innensenator von Berlin. Der CDU-Politiker hat zuvor als Staatssekretär im Bundesinnenministerium gearbeitet.

Eckart Werthebach, (60), ist seit zwei Jahren Innensenator von Berlin. Der CDU-Politiker hat zuvor als Staatssekretär im Bundesinnenministerium gearbeitet.

Wird es befriedete Orte in Berlin geben?

Die CDU-geführten Länder tragen meine Initiative voll und ganz mit: die Einrichtung befriedeter Bezirke am Brandenburger Tor, an der Neuen Wache und am Holocaust-Mahnmal in Berlin. Aber auch den Vorschlag zur Änderung von § 15 Versammlungsgesetz. Wenn Grundwerte gefährdet und erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden, sollen Demonstrationen künftig auch dann verboten werden können, wenn aus ihnen heraus keine Straftaten begangen werden. Ich gehe davon aus, dass Bundesinnenminister Otto Schily am Freitag von der Innenministerkonferenz aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einzubringen. Ich glaube auch, dass Herr Schily meine Überlegungen teilt.

Könnten Sie mit einer Gesetzesänderung leben, die ohne befriedete Bereiche auskommt?

Mit einer solchen Lösung kann ich mich dann nicht anfreunden, wenn die Änderung des Versammlungsrechts nur sehr vage gefasst wird, wie es Mecklenburg-Vorpommern vorhat. Wenn ganz allgemein Demonstrationen verboten werden sollen, die Gewalt- und Willkürherrschaft verharmlosen oder verherrlichen, kann ich damit wenig anfangen. Kundgebungen extremistischer Organisationen am Brandenburger Tor lassen sich so nicht definitiv ausschließen.

Es wäre auch eine Regelung möglich, die den Ländern die Nennung der Orte überlässt, an denen die Versammlungsfreiheit eingeschänkt wird. Wie bringen Sie das der Berliner SPD bei, die Verbote strikt ablehnt?

Ich bin mir sicher, dass sich der Bundesinnenminister gut überlegen wird, ob er die Einrichtung befriedeter Bezirke in der deutschen Hauptstadt vom Abstimmungsverhalten der Berliner Sozialdemokraten abhängig machen möchte.

Bleiben Sie bei der Einschätzung, dass mit dem bestehenden Recht NPD-Demonstrationen am Brandenburger Tor auch künftig nicht verboten werden können?

Die Verwaltungsgerichte in Berlin verlangen von mir jedes Mal Prognosen, ob aus einer NPD-Kundgebung heraus Straftaten begangen werden. Das prüfen wir immer, haben aber bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür gefunden. Also gibt es keine Verbote, das geltende Recht gibt es einfach nicht her. Wer trotzdem Verbote fordert, dem halte ich entgegen, dass gerade der Innensenator an Recht und Gesetz gebunden ist.

Wird es befriedete Orte in Berlin geben?

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