zum Hauptinhalt

Politik: Rechtsextremismus: Neonazis demonstrieren in Neumünster

Frankfurt (Main) / Neumünster (AP). Nach der extremistischen Gruppe "Blood and Honour" müssen in Deutschland auch andere rechtsgerichtete Organisationen mit einem Verbot rechnen.

Frankfurt (Main) / Neumünster (AP). Nach der extremistischen Gruppe "Blood and Honour" müssen in Deutschland auch andere rechtsgerichtete Organisationen mit einem Verbot rechnen. Das deutete der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, am Samstag in Frankfurt am Main an. Am Wochenende setzte sich auch der Bürgerprotest gegen Ausländerfeindlichkeit fort. Rund 1000 Teilnehmer demonstrierten in Neumünster mit der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis an der Spitze gegen eine zeitgleich stattfindende Versammlung, die von dem vorbestraften Rechtsextremisten Christian Worch angeführt wurde.

Demonstration und Gegendemonstration in Neumünster wurden von Gewaltaktionen autonomer Gruppen begleitet, die sich ausschließlich gegen die Polizei richteten. Es flogen Steine und Flaschen. Rund 100 Personen wurden nach Angaben der Behörden vorläufig festgenommen, in 17 Fällen Strafverfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet. Verletzt wurde niemand.

Fromm sagte am Rande einer Tagung sozialdemokratischer Juristen, seine Behörde und die Verfassungsschutzämter der Länder prüften fortlaufend mit hohem Personalaufwand und trügen Beweismaterial gegen rechtsgerichtete Gruppierungen zusammen. Er schließe ein Verbot weiterer Organisationen nicht aus. So habe der Verfassungsschutz in der rechten Szene eine gestiegene Gewaltbereitschaft festgestellt. Dies gelte vor allem für Ostdeutschland.

Die Diskussion über ein Verbot der NPD zeigt nach Einschätzung Fromms erste Wirkungen. So komme die rechtsextremistische Partei vom Kurs der Integration von Neonazis und Skinheads ab und habe auch alle geplanten Demonstrationen abgesagt. Für ihn stehe die Verfassungsfeindlichkeit der NPD fest. Dennoch sei der Ausgang in Karlsruhe ungewiss, und es bestehe die Gefahr, dass die Partei eine mögliche Ablehnung des Verbotsantrages ausnutzen könnte.

Skeptisch äußerte sich auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz. Der "Bild am Sonntag" sagte er, ein Verbotsantrag dürfe erst dann gestellt werden, wenn die höchstmögliche Wahrscheinlichkeit bestehe, dass das Verfassungsgericht auch tatsächlich das Verbot ausspreche.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false