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Rechtsextremismus: NPD-Chef vor Anklage

NPD-Parteichef Udo Voigt und zwei weitere seiner Spitzenfunktionäre sollen vor der Fußball-Weltmeisterschaft in einem "WM-Planer" gegen dunkelhäutige Spieler gehetzt haben. Der Spieler Owomoyela und der Deutsche Fußball-Bund stellten Strafanzeige - nur ein weiteres Verfahren gegen führende NPD-Mitglieder.

Von Frank Jansen

Berlin - Die Führung der NPD gerät juristisch zunehmend unter Druck. Anfang kommender Woche werde die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Parteichef Udo Voigt, Bundessprecher Klaus Beier und Vorstandsmitglied Frank Schwerdt erheben, teilten Sicherheitskreise am Donnerstag dem Tagesspiegel mit. Den Spitzenfunktionären wird vorgeworfen, in einem „WM-Planer“ zur Fußballweltmeisterschaft 2006 den dunkelhäutigen Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch diskriminiert zu haben. In dem WM-Planer, den die NPD im Frühjahr 2006 als Flugblatt und im Internet verbreitete, wurde unter der Überschrift „Weiß! Nicht nur eine Trikotfarbe! Für eine echte National-Mannschaft“ ein Trikot mit der Nummer 25 gezeigt. Die Nummer trug Owomoyela im Nationalteam. Der Bremer Fußballer erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die NPD, die Polizei beschlagnahmte 70 000 Exemplare des Planers.

Owomoyela und der Deutsche Fußball-Bund stellten zudem Strafanzeige. Die NPD brachte jedoch einen neuen WM-Planer heraus, in dem nach Ansicht der Ermittler ebenfalls gegen dunkelhäutige Nationalspieler gehetzt wird. Nach Informationen des Tagesspiegels liegt den Strafverfolgern auch eine Bilddatei der NPD vor, in der Owomoyela als „Kunta Kinte“ bezeichnet wird, in höhnischer Anspielung auf eine Sklavenfigur im Roman „Roots“ von Alex Haley.

Weitere Verfahren gegen führende NPD-Mitglieder

Mit der Anklage gegen Voigt, Beier, der auch den Landesverband Brandenburg führt, und Schwerdt, zugleich Parteichef in Thüringen, setzt sich die Serie von Verfahren gegen führende NPD-Mitglieder fort. Erst vor zwei Wochen wurde Bundesschatzmeister Erwin Kemna inhaftiert, der Parteigelder in Höhe von 627 000 Euro veruntreut haben soll. Gegen den Hamburger NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim im September 2007 Anklage, weil er den Holocaust geleugnet hatte. Anwalt Rieger soll zudem mit einem Berufsverbot belegt werden. Im Fall des NPD-Vorständlers Jens Pühse, den das Landgericht Dresden im März 2007 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen hatte, deutete der Bundesgerichtshof am Donnerstag eine Aufhebung des Urteils an. Pühse hatte rechtsextreme CDs vertrieben.

Ebenfalls wegen einschlägiger Propaganda vor der WM läuft bereits seit vergangener Woche am Landgericht Neuruppin ein Berufungsprozess gegen drei Rechtsextremisten, darunter den ehemaligen NPD-Chef von Brandenburg, Mario Schulz. Sie sollen Flugblätter produziert und verteilt haben, in denen der dunkelhäutige Nationalspieler Gerald Asamoah diffamiert wurde. Im ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Perleberg zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt, der dritte wurde freigesprochen.

Im Streit um ein Anwesen im brandenburgischen Rauen hat die NPD erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) untersagte jetzt dem NPD-Landesverband, auf dem Gutshof Johannesberg am Wochenende die geplante „zweite kommunalpolitische Schulung“ abzuhalten. Die Besitzer hatten eine einstweilige Verfügung beantragt. Auf dem Gelände sind NPD-Mitglieder aktiv, obwohl es dem Parteifunktionär Andreas Molau und seiner Frau nicht gelungen war, den Kauf der Immobilie rechtswirksam werden zu lassen. Die Besitzer hoffen nun auf den Erfolg einer anhängigen Räumungsklage.

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