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Politik: Rechtsextremismus: Volksverhetzung im Internet?

NPD-Anwalt Horst Mahler steht jetzt selbst im Visier der Ermittler. Am Montag vormittag ließ die Berliner Staatsanwaltschaft Privat- wie Geschäftsräume des ehemaligen RAF-Mannes, der die NPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, in Berlin, Hamburg und Würzburg durchsuchen.

NPD-Anwalt Horst Mahler steht jetzt selbst im Visier der Ermittler. Am Montag vormittag ließ die Berliner Staatsanwaltschaft Privat- wie Geschäftsräume des ehemaligen RAF-Mannes, der die NPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, in Berlin, Hamburg und Würzburg durchsuchen. Auch die NPD-Bundesparteizentrale in Berlin-Köpenick wurde durchsucht, da Mahler hier ebenfalls Arbeitsräume habe, wie Berlins Justizpressesprecher Sascha Daue sagte.

Gegen Mahler und weitere Personen wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Der nach weit rechts gedriftete Anwalt soll - mit Hilfe weiterer Beschuldigter - antisemitische und ausländerfeindliche Inhalte ins Internet gestellt haben. Auf der Netzseite, auf die die Justiz Bezug nimmt, fand sich auch gestern ein Beitrag, in dem ein Verbot der jüdischen Gemeinden verlangt wird. Desweiteren wird "der Judaismus" als eine "tödliche Gefahr für die Völker" gebrandmarkt und werden Pläne für eine "nationale Notstandsregierung" aufgestellt. Als Autoren des Aufrufs eines "Deutschen Kollegs" vom Oktober 2000 verzeichnet sind Mahler, dazu der heute rechtsextreme Ex-Studentenaktivist Reinhold Oberlercher und ein Uwe Meenen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft betonte, die Durchsuchung habe der Sicherstellung weiteren Materials gedient. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung gründe zwar auf der einen Netzseite, man gehe aber davon aus, dass weitere Inhalte dieser Art zu finden seien. Auch auf Horst Mahlers eigener Homepage, die den Titel "Deutsches Reich" trägt, fanden sich am Montag Ausfälle gegen jüdische Organisationen und ein Aufruf zum "Kulturkampf" gegen sie. Überschrift eines Textes: "Endlösung der Judenfrage".

Die Mindeststrafe für Volksverhetzung liegt bei drei Monaten Haft. Bereits Anfang des Jahres war Mahler wegen seiner "antisemitischen und faschistischen" Ansichten aus der Berliner Strafverteidigervereinigung ausgeschlossen worden. Mahler ist im vergangen Jahr der NPD beigetreten. Diese verteidigt er vor dem Bundesverfassungsgericht, weil der Verbotsantrag "gegen Deutschland" ziele.

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