zum Hauptinhalt
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte am Donnerstag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss aus - und sorgte für einen Eklat.

© dapd

Eklat im NSU-Ausschuss: Innenministerium: V-Mann-Namen bleiben unter Verschluss

Das Bundesinnenministerium besteht darauf, dass die Namen von V-Leuten geheim bleiben. Der NSU-Untersuchungsausschuss ist empört.

Von Frank Jansen

Da prallen zwei Welten aufeinander. Die Abgeordneten wollen Aufklärung pur, die Regierung pocht auf übergeordnete Interessen und setzt ein Limit. Prompt gibt es Streit. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hat am Donnerstag den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages mit der Aussage verärgert, die Nennung der Klarnamen von V-Leuten „kann vor diesem Gremium verweigert werden“. Der Ausschussvorsitzende, Sebastian Edathy (SPD), hakte nach: sei das Recht auf Aufklärung nicht höher zu bewerten „als Vertraulichkeit für einen V-Mann“? Fritsche blieb hart. Zum „Staatswohl“ gehöre, „dass bei so empfindlichen Operationen, wie es V-Mann-Operationen sind“, der Kreis derjenigen, die Kenntnis erhalten, eingeschränkt bleiben müsse.

Die Befragung des Staatssekretärs  geriet zu einem kleinen Lehrstück für Kompetenzgerangel zwischen Legislative und Exekutive. Schon der Beginn der öffentlichen Sitzung war ungemütlich. Fritsche verlas ein längeres Statement, das der Grünen-Obmann Wolfgang Wieland als „Staatsbürgerkunde“ kritisierte, kurz darauf unterbrach Edathy den Vortrag. Der Staatssekretär hatte über den „Vorbehalt verfassungsrechtlicher Grenzen“ zum Schutz der Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden referiert und gemahnt, es dürften „keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die Regierungshandeln unterminieren“. Und er forderte, die Untersuchung der Pannen im NSU-Komplex dürfe nicht von einem öffentlichen „Skandalisierungswettstreit“ überlagert werden. Mitarbeiter von Polizei und Verfassungsschutz seien, klagte Fritsche, „Hohn und Spott“ ausgesetzt.

Die Abgeordneten wollten aber hören, was er angesichts seiner aktuellen und früheren Funktionen zum Thema NSU sagen könne. Der Staatssekretär war von 2005 bis 2009 Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt und davor, seit 1996, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). 1998 war das Thüringer Terrortrio abgetaucht, also müsste Fritsche, so das Kalkül des Ausschusses, viel sagen können - obwohl er in den Ausschussakten nur zweimal auftaucht.

Der Staatssekretär blieb höflich-defensiv. Ja, er habe 2003 dem Innenministerium mitgeteilt, es gebe keine „braune RAF“ und die drei flüchtigen Bombenbauer aus Thüringen hätten, soweit erkennbar, keine Gewalttaten begangen. Edathy wunderte sich, wie sich Fritsche damals so apodiktisch zu untergetauchten Neonazis äußern konnte. Der Staatssekretär antwortete, das BfV habe keine anderen Erkenntnisse gehabt. Von den Morden und Anschlägen, die der NSU bis 2003 bereits begangen hatte, habe ja niemand etwas gewusst.

SPD-Obfrau Eva Högl bezweifelte, dass Fritsche angesichts der damaligen „fatalen Fehleinschätzung“ heute der richtige Mann für die Aufklärung von Versäumnissen sei und nannte den Staatssekretär „befangen“. Da wurde Fritsche dann doch etwas ungehalten: „ich sehe eine Befangenheit nicht“. Und auch keine fatale Fehleinschätzung. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false