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Gegen Vorratsdatenspeicherung. Aktivisten vor dem Parlament in Berlin.

© epd

Geheimdienste: Regierung lehnt Vorratsdaten für Verfassungsschutz ab

Die Union will es, der Verfassungsschutz will es, die Bayern machen es - aber noch hält die Regierung dagegen

Die Bundesregierung hat Forderungen aus der Union zurückgewiesen, die umstrittenen Vorratsdaten von Telekommunikationsverbindungen neben Polizei und Justiz auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz nutzen zu lassen. „Dazu wäre eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes erforderlich, die aktuell nicht vorgesehen ist“, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière dem Tagesspiegel. Der CDU-Bundesvorstand hatte sich bei seinem Treffen in Mainz dafür ausgesprochen, dem Verfassungsschutz den Zugriff zu erlauben. Offenbar kommt er damit Wünschen des Kölner Bundesamts unter Präsident Hans-Georg Maaßen nach. Die Vorratsdatenspeicherung sei „ein wichtiges Instrument nachrichtendienstlicher Aufklärungsarbeit“, teilte die Behörde mit. Es liefere „wichtige Ermittlungsansätze, um Beziehungsgeflechte rekonstruieren zu können“. Auch das Bundesverfassungsgericht erkenne es „im Grundsatz“ an, dass Nachrichtendienste die Daten für ihre Zwecke nutzen dürften.

Die Vorratsdatenspeicherung war nach Gerichtsurteilen gestoppt und unter der Regie von Justizminister Heiko Maas (SPD) in abgespeckter Form neu aufgelegt worden. Bayerns Staatsregierung hat kürzlich ein Gesetz vorgelegt, damit der Landesverfassungsschutz auf die Daten zugreifen kann. Nach Ansicht der Bayern ist dies möglich, da das Telekommunikationsgesetz (TKG) schon jetzt eine Weitergabe der Daten an „Gefahrenabwehrbehörden“ vorsieht. Gemeint sind damit normalerweise Polizei- und Ordnungsbehörden. Doch Bayern steht auf dem Standpunkt, auch der Verfassungsschutz sei eine Behörde im Sinne dieser Vorschrift. Die Bundesregierung lässt offen, ob es diese Auffassung teilt, hält die Regelung im TKG aber im Fall des Bundesamts für unanwendbar. Die Möglichkeit zur Daten-Weitergabe an „Gefahrenabwehrbehörden“ sei auf Landesbehörden beschränkt, heißt es aus dem Innenministerium

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