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Politik: Regierung und Bürger: Eine Andeutung von Schwung

Die gute Absicht ist schon längst formuliert. "Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken.

Die gute Absicht ist schon längst formuliert. "Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Dazu wollen wir auch auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einführen." Diese Passage der Koalitionsvereinbarung von 1998 trägt eher die grüne Handschrift. Doch die kleine Regierungspartei, der sich schon lange für die Einführung plebiszitärer Elemente einsetzt, registriert erfreuliche Bewegung bei der SPD.

Fast ein Jahr ist es her, dass SPD-Generalsekretär Franz Müntefering seine Partei mit einem umfangreichen Paket zur Parteireform verblüffte, das auch Vorschläge zur direkten Bürgerbeteiligung enthielt. Bei solchen Themen mahlen die Mühlen der SPD besonders langsam. Ergebnis von Münteferings Initiative war zunächst die Einsetzung einer SPD-Arbeitsgruppe zum Themenkomplex Volksentscheid und Volksbegehren unter Federführung von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Die Arbeitsgruppe hat nun einen Bericht vorgelegt, über den der Parteivorstand am 19. März beschließen wird. Dabei wird es nicht um die Festschreibung eines bestimmten Modells auf Punkt und Komma gehen, sondern um Verhandlungspositionen. Bürgerdemokratie auf Bundesebene erfordert Verfassungsänderungen, also eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag. Rot-Grün braucht die Zustimmung der Opposition.

Die neuen Beteiligungsrechte, so die SPD-Arbeitsgruppe, sollen die repräsentative Demokratie ergänzen. Auf Bundesebene bleibt eine direkte Wahl oder Abwahl von Politikern ausgeschlossen. Das repräsentative Wahlverfahren für die Wahl von Kanzler und Bundespräsident wird ausdrücklich bestätigt. Vor allem im Fall des Bundespräsidenten ist die Direktwahl immer wieder in die Diskussion gekommen. Die FDP würde sie beispielsweise befürworten.

Doch die SPD will den Bürgern auf Bundesebene einräumen, was bisher nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat zusteht: die Gesetzesinitiative. Ein Prozent aller Bürger, die mindestens aus der Hälfte aller Bundesländer kommen, sollen künftig per "Volksinitiative" Gesetze auf den Weg ins Parlament bringen können, das wie bisher darüber zu beschließen hat. Eine direkte Abstimmung über Gesetze soll der "Volksentscheid" schaffen, dem ein "Volksbegehren" vorausgehen muss. Fünf Prozent aller Bürger sind für ein erfolgreiches Volksbegehren über ein Gesetz nötig, das dann allen Bürgern zum Volksentscheid vorgelegt wird. Die Bedingungen für die Wirksamkeit eines Volksentscheids hat die Arbeitsgruppe nicht endgültig definiert. Ganz hoch gesetzt werden auf jeden Fall die Barrieren für Verfassungsänderungen per Bürgerdemokratie. Wie im Bundestag müssten zwei Drittel der abstimmenden Bürger zustimmen. Für das Beteiligungsquorum sind in solchen Fällen mindestens 40, möglicherweise sogar 66 Prozent aller Bürger vorgesehen.

Nach dem Beschluss im SPD-Parteivorstand soll die Bundesregierung Verhandlungen mit den Oppositionsparteien aufnehmen. Weder PDS noch die Liberalen würden sich im Grundsatz sperren. FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle hat in dieser Woche sogar ein "überparteiliches Bündnis für mehr direkte Demokratie" gefordert. Er weiß, warum: Die CDU/CSU-Fraktion steht der direkten Demokratie reserviert gegenüber.

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