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Politik: Reicht der Schutz der Pressefreiheit? Politiker und BKA diskutieren beim ZDF

Mainz - Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hält einen besseren Schutz der Pressefreiheit für notwendig. Bei der Podiumsdiskussion „Pressefreiheit und Strafverfolgung“ am Freitag im ZDF in Mainz schlug der FDP-Politiker insbesondere Ausnahmeregelungen für Journalisten bei der Telefonüberwachung und der Abfrage von Telefonverbindungen vor.

Mainz - Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hält einen besseren Schutz der Pressefreiheit für notwendig. Bei der Podiumsdiskussion „Pressefreiheit und Strafverfolgung“ am Freitag im ZDF in Mainz schlug der FDP-Politiker insbesondere Ausnahmeregelungen für Journalisten bei der Telefonüberwachung und der Abfrage von Telefonverbindungen vor. Durch die Abfrage dieser Daten werde das Zeugnisverweigerungsrecht „durch die Hintertür ausgehebelt“.

Ausgelöst hatte die aktuelle Debatte über die Pressefreiheit die Durchsuchung von Redaktionsräumen des Magazins „Cicero“, nachdem in einem Artikel geheime Informationen des Bundeskriminalamtes veröffentlicht worden waren. Eine solche Durchsuchung sei kein Einzelfall, betonte ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle. Sie stehe „vielmehr für eine bedenkliche Entwicklung, Journalisten mit Hilfe des Strafrechts einzuschüchtern oder sie für Zwecke der Strafverfolgung zu missbrauchen“. Auf einen besonders „spektakulären Fall“ wies der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr hin. In Bremen seien Redaktionsräume verschiedener Medien durchsucht worden, nur weil Passagen eines Berichtes des Landesrechnungshofes veröffentlicht worden seien. Dieser Fall offenbare, dass keine Abwägung stattgefunden habe.

Dem mochte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, nicht zustimmen. „Wir wägen genau ab, ob Anzeige erstattet wird oder nicht“, sagte er. Im Fall „Cicero“ aber seien durch die unbefugte Weitergabe von Informationen durch BKA-interne Quellen unmittelbar die Interessen des Bundeskriminalamtes sowie mittelbar die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet gewesen. Deshalb habe das BKA Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. „Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt.“ Was dann geschehe, sei nicht mehr Sache des BKA, sondern der Justiz. Sie müsse Pressefreiheit und Strafverfolgung gegeneinander abwägen und entscheiden, was zu tun sei. Der Geschäftsführer des Deutschen Presserates, Lutz Tillmanns, wollte sich damit nicht abfinden und konterte mit der Frage, weshalb dann „die gesamte Redaktion durchsucht“ worden sei. Er äußerte den Verdacht, die Redaktion habe eingeschüchtert werden sollen.

Natürlich habe das BKA Strafanzeige erstatten müssen, weil geheime Unterlagen weitergegeben wurden, glaubt Herbert Mertin. Fraglich sei nur, ob die Veröffentlichung strafbar sei, wenn das Material dem Journalisten zugespielt wurde. Für Medienrechtler Dörr ist klar: „Der Beihilfevorwurf wird oft vorgeschoben, um Zugriff zu haben.“ Er appellierte an Richter und Staatsanwälte, nicht leichtfertig Durchsuchungen zuzulassen: „Es geht ums zentrale Grundrecht Pressefreiheit.“ Fazit des Justizministers: Man werde die Problematik künftig stärker in die Fortbildung für Staatsanwälte und Richter integrieren.

Stephan Lüke

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