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Revision eingelegt: BGH beschäftigt sich mit Rekrutenmisshandlungen

Die Angeklagten im Prozess um die Rekrutenmisshandlung bei einer simulierten Geiselnahme legen Revison gegen das Urteil des Landgerichts Münster ein. Der Fall beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof.

Die Affäre um die Misshandlung von Rekruten in einer Bundeswehr-Kaserne in Coesfeld wird demnächst auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Nach Abschluss des Prozesses gegen insgesamt 18 ehemalige Bundeswehr-Ausbilder am Landgericht Münster sei in 14 Fällen Revision eingelegt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster.

Der bislang längste Prozess in der Geschichte der Bundeswehr war am 12. März zu Ende gegangen. Von den verbliebenen zehn Angeklagten wurden fünf zu Bewährungsstrafen und ein Ex-Ausbilder zu einer Geldstrafe verurteilt. Vier Angeklagte wurden freigesprochen.

Misshandlung bei simulierten Geiselnahmen

Gegen diese Freisprüche geht die Staatsanwaltschaft Münster nun in Revision. Zudem gehen die zu Haft- oder Geldstrafen verurteilten Angeklagten gegen die Urteile vor - darunter auch die beiden Hauptangeklagten, die früheren Zugführer Martin D. und Michel H., die wegen gefährlicher Körperverletzung und entwürdigender Behandlung von Untergebenen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung erhalten hatten.

Die Angeklagten hatten im Sommer 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne misshandelt und entwürdigend behandelt. Zum Teil erhielten die Rekruten Stromschläge oder ihnen wurde Wasser in Mund und Nase geschüttet. Einige Soldaten wurden mit Fußtritten malträtiert. (tbe/ddp)

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