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Bildungsministerin Annette Schavan (CDU, v.l.), Familienministerin Kristina Schroeder (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

© dapd

Runder Tisch: Missbrauch: Hindernisse auf dem Weg zur Lösung

Der Runde Tisch Missbrauch zieht eine Zwischenbilanz – einige Fragen bleiben umstritten. Statt konkreter Vorschläge für eine finanzielle Entschädigung der Opfer enthält der Zwischenbericht wolkige Formulierungen.

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Berlin - Annette Schavan, die CDU-Bildungsministerin, verkündete gleich zu Beginn: „Das Verschweigen, Vertuschen und Verdrängen hat ein Ende.“ Das waren starke Worte, das klang so, als wären jetzt diverse Probleme gelöst. Neben Schavan standen Familienministerin Kristina Schröder (CDU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Christine Bergmann, die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Die Front politischer Schwergewichte schien die Bedeutung der Worte zu verstärken.

Tatsächlich wurde am Mittwoch aber nur der Zwischenbericht des Runden Tisches zu sexuellem Kindesmissbrauch vorgestellt. Und gelöst ist noch nicht viel. Allerdings sind jetzt viele Punkte, mit denen der Missbrauch besser bekämpft beziehungsweise Opfer besser geschützt werden sollen, auf den Weg gebracht. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll von drei auf 30 Jahre verlängert werden, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Drei Jahre seien „eindeutig zu kurz“. Zudem sollen Opfer, vor allem Minderjährige, bei Strafverfahren besser geschützt werden. Betroffenen sollen zum Beispiel Doppelvernehmungen erspart bleiben. Die Justizministerin will einen entsprechenden Gesetzentwurf „möglichst bald in den Bundestag einbringen“.

Definitiv „noch in diesem Jahr“ will Familienministerin Schröder ihr aktualisiertes Kinderschutzgesetz im Bundestag vorlegen. Im Umgang zwischen Erwachsenen und Kindern bei Einrichtungen wie Schulen, Internaten oder Reha-Kliniken sind Mindeststandards festgelegt. Alle Institutionen sollen nun eine Gefahrenanalyse vornehmen und einen Managementplan entwerfen, der greift, wenn es einen Verdachtsfall gibt. Bei Sportvereinen freilich kann sie mit diesem Gesetz nicht operieren. „Da setzen wir auf die Selbstverpflichtung der Verantwortlichen“, sagte Schröder.

Ihre Ministerkollegin Schavan will die Weiterbildung bei pädagogischen Berufen und Heilberufen fördern. Die Kultusministerkonferenz hat zudem Leitlinien zum Kampf gegen Missbrauch verabschiedet. So soll das Thema sexuelle Gewalt und Missbrauch in Zukunft in den Lehrplänen verankert werden.

Soweit herrschte Einigkeit. Aber an Problempunkten mangelt es nicht. So ist zum Beispiel umstritten, wann bei einem Fall von Missbrauch der Staatsanwalt eingeschaltet werden muss. „Beratungsstellen haben noch Klärungsbedarf“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Und die katholische Kirche hat zwar in ihren neuen Leitlinien zum Thema ausdrücklich festgelegt, dass die Staatsanwaltschaften beim Bekanntwerden neuer Fälle regelmäßig eingeschaltet werden müssen. Diese Meldepflicht aber wird eingeschränkt, wenn dies das Opfer ausdrücklich ablehne. Grundsätzlich aber, betonte Leutheusser-Schnarrenberger, müsse bei einem Missbrauchsfall der Staatsanwalt eingeschaltet werden. „Es geht jetzt um das Wie.“

Ein weiterer strittiger Punkt ist die Frage, ob die strafrechtliche Verjährungsfrist verlängert wird. Leutheusser-Schnarrenberger ist da „sehr zurückhaltend“. Sie hat große Bedenken, ob Missbrauchsfälle, die Jahrzehnte zurückliegen, vollständig vor Gericht aufgeklärt werden können. Für mutmaßliche Opfer, deren Fall wegen Erinnerungslücken nicht umfassend geklärt werden könne, bedeute ein solches Verfahren „eine zusätzliche Belastung und ein fürchterliches Erlebnis“.

Nächster Problempunkt: die Entschädigung von Opfern, deren Täter aus dem eigenen Familienkreis kommen. Wie werden sie entschädigt? Diese Frage treibt vor allem Christine Bergmann um. Statt konkreter Vorschläge für eine finanzielle Entschädigung der Opfer insgesamt enthält der Zwischenbericht aber nur wolkige Formulierungen. Man müsse sich, heißt es, „auch der Frage zuwenden, wie den Opfern Gerechtigkeit und Genugtuung in Form von immaterieller und materieller Hilfe zuteil werden kann“. An anderer Stelle ist davon die Rede, dem Missbrauch müsse man „angemessen Rechnung tragen“, mehrmals ist von „Anerkennung in jeglicher Hinsicht“ die Rede.

Der Druck, zu befriedigenden Lösungen zu kommen, wird jedenfalls immer größer. In den vergangenen fünf Tagen haben sich bei der Missbrauchs-Hotline 160 weitere Personen gemeldet.

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