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Politik: Saarbrückens OB verurteilt

Saarbrücken (vhi). Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann (SPD) wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 25 000 Euro verurteilt.

Saarbrücken (vhi). Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann (SPD) wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 25 000 Euro verurteilt. Er habe bewusst in Kauf genommen, dass beim Bau seines Privathauses Kosten in Höhe von rund 55 000 Mark über städtische Gesellschaften abgerechnet wurden. Hoffmann kündigte Berufung an. Amtsrichterin Silke Bamberger sah es als erwiesen an, dass der Saarbrücker Oberbürgermeister in den Jahren 1996 bis 1998 die Kosten für Außenarbeiten an seinem Privathaus von den ausführenden Firmen über die Entwicklungs- und Siedlungsgesellschaft (ESG) abrechnen ließ. Hoffmann ist bis heute Aufsichtsratsvorsitzender dieses städtischen Wohnungsbauunternehmens. Hoffmann kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, er werde in Berufung gehen und bis dahin im Amt bleiben.

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