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Saarland: Schlappe für die Jamaika-Koalition

Das saarländische Verfassungsgericht hat das absolute Rauchverbot in den Kneipen des Landes, das am 1. Juli in Kraft treten sollte, vorerst gestoppt.

Damit hatten selbst die Gegner des bundesweit strengsten Rauchverbots nicht gerechnet: Das saarländische Verfassungsgericht hat das absolute Rauchverbot in den Kneipen des Landes, das am 1. Juli in Kraft treten sollte, vorerst gestoppt. Die Verfassungsrichter gaben einem Eilantrag mehrerer Gastronomen statt und entschieden in einer einstweiligen Anordnung, dass durch das im März 2010 verkündete Gesetz „der getränkegeprägten Kleingastronomie“ – also den typischen Eckkneipen – oder Wasserpfeifenlokalen schwere und praktisch nicht wiedergutzumachende wirtschaftliche Nachteile entstehen könnten, wenn sie sich bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gesetzeskonform verhalten würden.

Eine endgültige Entscheidung ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten, so dass im Saarland bis auf Weiteres in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern, die von ihren Inhabern geführt werden und in denen keine warmen Speisen serviert werden, geraucht werden darf. Der Hotel- und Gaststättenverband zeigte sich hoch erfreut. Er hatte das „Aktionsbündnis Saarländische Kneipenkultur“, das nach eigenen Angaben bisher mehr als 38 000 erklärte Sympathisanten auf seiner Seite hat, in seinem Kampf gegen das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz unterstützt.

Auch ohne Entscheidung in der Hauptsache bedeutet dieser Richterspruch eine Ohrfeige für den Landesvorsitzenden der Grünen, Hubert Ulrich. Vor allem auf sein Betreiben wurde von der Jamaika-Regierung das erst im Januar 2009 verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz, mit dem eigentlich eine Mehrheit der Bevölkerung zufrieden war, erneut geändert. Mehr noch: Das totale Rauchverbot wurde von den Grünen zur Bedingung für den Einstieg in die Koalition mit CDU und FDP erhoben, schriftlich im Koalitionsvertrag fixiert und als erstes Gesetzesvorhaben der Jamaika-Regierung auf den Weg gebracht. Die CDU machte gute Miene zum bösen Spiel, hatte sie doch zu Zeiten der Alleinregierung leidvolle Erfahrungen mit dem Thema gemacht. Denn schon einmal hatte der Verfassungsgerichtshof Ende 2008 das Nichtraucherschutzgesetz gestoppt und die 75-Quadratmeter-Lösung für rechtens erklärt. Die FDP ballte bei Ulrichs Nichtraucherfeldzug die Faust in der Tasche, denn sie hatte sich im Wahlkampf des vergangenen Jahres ausdrücklich gegen schärfere gesetzliche Regelungen ausgesprochen. Die Grünen aber blieben hart, und so sollte das im Januar dieses Jahres verabschiedete Gesetz, das ein absolutes Rauchverbot vorsieht, am 1. Juli in Kraft treten. Eine Übergangsregelung bis Dezember 2011 war nur für diejenigen Kneipen vorgesehen, die auf der Basis der Regelung vom Januar 2009 in spezielle Raucherräume investiert hatten.

Die unendliche Geschichte des Nichtraucherschutzgesetzes im Saarland bleibt damit ein Politikum. SPD-Landeschef Heiko Maas spricht von einer „riesigen Blamage“. Die Suppe, die ihnen Ulrich eingebrockt habe, müssten Regierungschef Peter Müller (CDU) und der FDP-Vorsitzende Christoph Hartmann jetzt auslöffeln. Auch die Linke hatte sich stets gegen ein „Kneipenvernichtungsgesetz“ ausgesprochen und dafür plädiert, dass „sowohl den Speisegaststätten als auch den sogenannten Eckkneipen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen Rechnung getragen wird“.

Die Grünen sprachen nach der Entscheidung von einer „bitteren Pille“, gehen aber nach wie vor davon aus, dass die Jamaika-Koalition an der Verschärfung festhält. Von der FDP heißt es dazu knapp: „Was verhandelt ist, das steht“. Gelassen zeigte sich Ministerpräsident Müller: „Wir warten erst mal ab“, sagte er.

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