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Politik: Sachenrechtsbereinigungsgesetz: DDR-Hausbesitzer dürfen Boden billiger kaufen

Der finanzielle Ausgleich für Grundstückseigentümer, deren Boden in der DDR mit staatlicher Erlaubnis von neuen Nutzern bebaut wurde, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen das 1994 in Kraft getreten "Sachenrechtsbereinigungsgesetz" mangels Aussicht auf Erfolg nicht an (Az: 1 BvR 198/98).

Der finanzielle Ausgleich für Grundstückseigentümer, deren Boden in der DDR mit staatlicher Erlaubnis von neuen Nutzern bebaut wurde, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen das 1994 in Kraft getreten "Sachenrechtsbereinigungsgesetz" mangels Aussicht auf Erfolg nicht an (Az: 1 BvR 198/98). Nach diesem Gesetz können die Hausbesitzer vom Eigentümer die Einräumung eines Erbbaurechts verlangen und müssen dafür nur die Hälfte des üblichen Zinses zahlen. Alternativ können sie das Grundstück zur Hälfte des Bodenwerts kaufen.

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