zum Hauptinhalt
Die Bundesanwaltschaft hat ihren Hauptsitz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

© IMAGO / Nicolaj Zownir

Bundesanwaltschaft klagt Unternehmer an: Sächsischer Unternehmer soll Technologie für russische Waffensysteme geliefert haben

Der Chef einer sächsischen Handelsfirma soll mit einer Tarnfirma des russischen Geheimdienstes FSB gedealt haben. Der Angeklagte agierte offenbar trickreich.

Von Frank Jansen

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Deutschen erhoben, der sich offenbar auf zwielichtige Geschäfte mit Russland einließ. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wurde die Anklage am 9. Februar gegen den sächsischen Unternehmer Alexander S. wegen mutmaßlicher Lieferung von Gütern für die russische Militärindustrie erhoben.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Bei den Waren soll es sich um so genannte Dual Use-Produkte handeln, die sowohl zivil wie auch militärisch genutzt werden können. Die Beschaffung solcher scheinbar harmlosen Produkte gehört zum klassischen Repertoire von Geheimdiensten Russlands und anderer problematischer Staaten, um an gesperrte Technologie für Waffensysteme heranzukommen.

Alexander S. soll mit seiner Firma, die in der Nähe von Leipzig ansässig ist, von November 2017 an Güter mit einem doppelten Verwendungszweck im Wert von einer Million Euro an das Tarnunternehmen eines russischen Geheimdienstes veräußert haben. Nach Informationen des Tagesspiegels handelte es sich um den russischen Inlandsgeheimdienst FSB.

Über das Unternehmen habe der Geheimdienst "ein konspiratives Beschaffungsnetzwerk" gesteuert, sagte die Bundesanwaltschaft. Die tatsächlichen Endabnehmer im Bereich der Militärindustrie sollten verschleiert und eine zivile Verwendung der Güter vorgespiegelt werden.

Technik für Chemiewaffen

Alexander S. habe gewusst, "dass die Güter für die Entwicklung von sog. ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen verwendet werden können und nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) ausgeführt werden dürfen". Das BAFA habe mehrfach Bedenken zu diesem russischen Empfänger und seinen Endabnehmern geäußert. Alexander S. habe deshalb zur Verschleierung der tatsächlichen Bestimmung in den Ausfuhrdokumenten unverfängliche Empfänger angegeben.

Außerdem soll er schriftliche Erklärungen über den Verbleib der Güter vorgelegt haben, die er laut Bundesanwaltschaft "teilweise selbst vorgefertigt hatte".

Gegen verbotene Waffengeschäfte. Die von Generalbundesanwalt Peter Frank geführte Bundesanwaltschaft hat einen Unternehmer angeklagt, der mit einem russischen Geheimdienst dealte
Die von Generalbundesanwalt Peter Frank geführte Bundesanwaltschaft hat einen Unternehmer angeklagt, der mit einem russischen Geheimdienst dealte.

© Dominik Butzmann/laif

In einem Fall soll Alexander S. versucht haben, Technologie für Chemiewaffen an die russische Firma zu verkaufen. Das Geschäft kam offenbar nicht zustande, doch Alexander S. soll nach Informationen des Tagesspiegels eine vergleichbare Maschine aus China vermittelt haben. Ob das Produkt in Russland ankam, ist allerdings unklar.

Unternehmer sitzt in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft hält dem Unternehmer zudem vor, er habe zwischen September 2019 und November 2020 Elektronikausstattung im Wert von etwa 21.000 Euro an ein russisches Institut ausgeführt, "das Aufträge für die Entwicklung und Serienproduktion von Erzeugnissen im Kernwaffenbereich erfüllt".

Zur Umgehung der 2014 erlassenen internationalen Sanktionen habe sich das Institut zwischengeschalteter russischer Tarnempfänger bedient, "um sich weiterhin Anlagen und Bauteile, die für militärische Zwecke eingesetzt werden können, zu beschaffen". Die Europäische Union hatte die Sanktionen nach der Annektion der Krim durch das Putin-Regime verhängt.

Im Mai 2021 nahmen Beamte des Zollkriminalamts Alexander S. fest. Auf Antrag der Bundesanwaltschaft schickte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof den Unternehmer in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft wirft Alexander S. in der Anklage folgende Delikte vor: Verstoß gegen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch den Versuch der Förderung der Herstellung chemischer Waffen , gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch die Ausfuhr von Waren in zehn Fällen ohne die erforderliche Genehmigung sowie einen Verstoß gegen ein Verkaufsverbot "und dabei für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt zu haben".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false