zum Hauptinhalt

Politik: Saubere Brötchen

Am 13. Juni ist Europawahl.

Am 13. Juni ist Europawahl. Diese Wahl entscheidet über ein Parlament, dessen Gesetze unseren Alltag immer stärker bestimmen. Einige dieser Gesetze wollen wir hier erklären.

Der kleine Bäcker um die Ecke, der noch selbst den Brötchenteig knetet, wenn alle anderen schlafen – es gibt ihn zwar noch, aber er ist selten geworden. Die Backwarenherstellung in Europa ist heute ein technisiertes, grenzüberschreitendes Geschäft. Und wo es viel Technik gibt, werden auch die Zusatzstoffe immer wichtiger. Einige von ihnen gelten aber als gesundheitsschädlich und sind deswegen verboten – auch dank der Gesetzgebungsarbeit des Europaparlaments.

Dann gibt es wieder andere Zusatzstoffe wie den Farbstoff Ammonsulfit. Seine braune Farbe täuscht einen Vollkornanteil vor, wo mitunter gar keiner ist. Deswegen dürfen Backwaren in der EU auch nicht mit Ammonsulfit gefärbt werden. Wenn es – bei manchen Zulieferern etwa – doch geschieht, können die Hersteller die Ware zurückweisen. So wollte ein französischer Großbäcker sein niederländisches Tochterunternehmen beliefern und musste dafür Produkte auf dem deutschen Markt zukaufen. Einige dieser Produkte enthielten auch Ammonsulfit. Die Niederländer nahmen die Ware denn auch nicht an.

Damit die Verbraucher darüber hinaus immer wissen, was in den Produkten steckt, aktualisierte das Europaparlament im Juli 2003 die Vorschriften für die Etikettierung von Lebensmitteln. Danach sind die Hersteller verpflichtet, genauer anzugeben, aus welchen Zutaten sich ihr Angebot im Supermarktregal zusammensetzt. Die Parlamentarier setzten dabei eine Regelung durch, wonach alle Zutaten, die mindestens zwei Prozent des Endprodukts ausmachen, auf der Verpackung ausdrücklich genannt werden müssen.

Eine Übersicht über die EU-Regelungen zur Lebensmittelsicherheit unter

http://www.europa.eu.int/pol/food/index_de.htm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false