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Schacht Konrad: Klage gegen Atommüllendlager gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Inbetriebnahme des Schachts Konrad gebilligt. Nach Ansicht der Richter kann keine absolute Sicherheit verlangt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Betrieb des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Niedersachsen endgültig frei gemacht. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss nahmen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus der Umgebung der Schachtanlage nicht zur Entscheidung an. Die Vorschriften des Atomgesetzes über die Errichtung des Endlagers begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es in der Entscheidung.

Im Jahr 2002 hatte Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD) die atomrechtliche Genehmigung für Schacht Konrad erteilt. Schon danach hatte es Klagen gegeben. Im Jahr 2006 hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klagen gegen die Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad zurückgewiesen und eine Revision gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Das Endlager in dem ehemaligen Eisenerzbergwerk bei Salzgitter soll 2013 in Betrieb gehen und bis zu 270.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aufnehmen – etwa kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge oder Anlageteile. Hoch radioaktive Abfälle werden dort nicht eingelagert.

Nach den Worten des Gerichts stehen die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatliche Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit – auch wenn sie ein gewisses "Restrisiko" in Kauf nähmen. Denn vom Gesetzgeber absolute Sicherheit zu verlangen, würde jegliche Zulassung neuer Technik blockieren. Deshalb genüge es, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Technik nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" seien, befand das Gericht und verwies auf seine Grundsatzentscheidung von 1978.

In dem mehr als 1000 Meter tiefen Stollen sollen 20 Tonnen schwere Container gestapelt, in bestimmten Abständen Betonwände eingezogen werden und die Hohlräume um die Container mit flüssigem Material aufgefüllt werden. Die Anwälte des Klägers hatten deshalb kritisiert, die Entscheidung zur Endlagerung sei unumkehrbar, womit künftigen Gesetzgebern die Hände gebunden seien. Aus Sicht der Karlsruher Richter zielt das Konzept dagegen gerade darauf ab, künftigen Generationen keine unzumutbaren Erblasten aufzuerlegen.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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