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Politik: Schadensfrage

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Kinder in zwei Fällen als ersatzfähigen Schaden an: Wenn Eltern wegen einer fehlgeschlagenen Sterilisation ein Kind bekommen oder wenn ein Kind geboren wird, dessen Behinderung der Arzt bei der Schwangerschaftsuntersuchung im Mutterleib hätte erkennen müssen. Die ersten Urteile stammen aus den 80er Jahren und entschädigten die Eltern für ihre Unterhaltskosten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Kinder in zwei Fällen als ersatzfähigen Schaden an: Wenn Eltern wegen einer fehlgeschlagenen Sterilisation ein Kind bekommen oder wenn ein Kind geboren wird, dessen Behinderung der Arzt bei der Schwangerschaftsuntersuchung im Mutterleib hätte erkennen müssen. Die ersten Urteile stammen aus den 80er Jahren und entschädigten die Eltern für ihre Unterhaltskosten. 1993 schaltete sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein und kritisierte die BGH-Rechtsprechung. Doch der BGH blieb bei seiner Auffassung. Als das Thema 1997 dem Ersten Senat vorlag, gab es keine Kritik. M.G.

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