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Politik: Schärferes Recht gefordert: Schily will "kleinen Waffenschein" einfühern

Das Waffenrecht in Deutschland wird erheblich verschärft. So müssen künftig Waffen bei Vererbung durch ein technisches Blockiersystem unbrauchbar gemacht werden.

Das Waffenrecht in Deutschland wird erheblich verschärft. So müssen künftig Waffen bei Vererbung durch ein technisches Blockiersystem unbrauchbar gemacht werden. Für Gas- und Schreckschusswaffen wird ein "kleiner Waffenschein" eingeführt und Wurfsterne werden ähnlich wie Spring- und Fallmesser gänzlich verboten. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Freitag den Ländern und den anderen Bundesministerien zur Abstimmung vorlegte. Wer eine Gaspistole oder eine Schreckschusswaffe erwerben oder bei sich tragen will, muss nach dem Gesetzentwurf künftig dem Verkäufer ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der stellt dann einen "Waffenbegleitschein" aus, den der Käufer oder der Nutzer der Waffe ständig bei sich tragen muss. Für die sichere Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen, wie etwa Gewehre, ist ein Stahlschrank erforderlich.

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