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Politik: Schäuble verbietet zwei rechtsextreme Vereine

Berlin/Vlotho - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mehrere rechtsextreme Organisationen verboten. Das Verbot betrifft den Verein „Collegium Humanum“ im ostwestfälischen Vlotho (Kreis Herford) mit seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e.

Berlin/Vlotho - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mehrere rechtsextreme Organisationen verboten. Das Verbot betrifft den Verein „Collegium Humanum“ im ostwestfälischen Vlotho (Kreis Herford) mit seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ sowie den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV)“, teilte das Innenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Zur Durchsetzung des Verbots wurden 30 Objekte schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen durchsucht. „Die geistigen Brandstifter, mit denen wir es hier zu tun haben, sind der Nährboden, aus dem letztlich auch rassistisch motivierte Gewalt erwächst“, sagte Schäuble. Der Staat sei in der Pflicht, gegen die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung „alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen“.

Die Vereine richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und verstießen durch die Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht, hieß es. Die Vereine seien Sammelbecken von Holocaust-Leugnern und verherrlichten die NS-Gewaltherrschaft. Das rechtsextremistische Gedankengut sei im Internet, in Druckerzeugnissen und in der vereinseigenen Liegenschaft in Vlotho verbreitet worden. Dort hätten sich Holocaust-Leugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet getroffen.

Allein in Niedersachsen hat es nach Angaben des dortigen Innenministeriums an zehn Orten Durchsuchungen gegeben. Das NRW-Innenministerium wollte keine Angaben zu den Durchsuchungen machen. Oppositionspolitiker im Landtag kritisieren seit Monaten, dass der 1963 gegründete Verein „Collegium Humanum“ wegen seiner Gemeinnützigkeit steuerliche Vergünstigungen erhalten habe.

Der VRBHV kooperiert seit einigen Jahren mit dem „Collegium Humanum“. Der Rechtsextremist und frühere NPD- Anwalt Horst Mahler soll zu den Unterstützern des VRBHV zählen. Mit dem Verbot ist dem Verein laut Bundesinnenministerium jede Betätigung sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar. ddp

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