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"Scheinehe": Lauschangriff aufs Ehebett

Ein türkisch-deutsches Paar hat in Bremen erfolgreich für sein Recht auf Privatleben geklagt. Auch anderswo werden binationale Eheleute von den Ämtern ausgeforscht.

Hatten Sie einen Fotografen bei der Hochzeit, gibt es ein Album? Wer von Ihnen schläft auf der linken Seite des Bettes, wenn man davor steht? Wie oft besuchen Sie eine religiöse Einrichtung? Welche und wo? Und Ihr Ehegatte? Was verdienen Sie, was verdient Ihr Mann?
Insgesamt 115 solcher Fragen musste ein deutsch-türkisches Ehepaar vor drei Jahren der Bremer Ausländerbehörde beantworten. Das Amt verdächtigte die beiden, eine Scheinehe zu führen. Die Eheleute antworteten in jeweils getrennter Befragung – doch zusammenleben durften sie danach nicht. Statt einer Aufenthaltserlaubnis für den türkischen Ehemann bekamen beide ein Ermittlungsverfahren; ihre Wohnung wurde auf richterliche Anordnung durchsucht. Die Behörde meinte nämlich, Widersprüche in den Antworten entdeckt zu haben. Die beiden klagten daraufhin, weil sie ihr Recht auf Privatsphäre und „informationelle Selbstbestimmung“ verletzt sahen.
Jetzt bekamen sie Recht: In einem Eilbeschluss stellte das Verwaltungsgericht Bremen fest, dass die Behörde die Daten gar nicht hätte erheben dürfen. Dafür hätte sie einen begründeten Anfangsverdacht gegen das Paar haben müssen. Doch den gab es nicht nur nicht, stellten die Bremer Richter fest. Es habe im Gegenteil sogar „deutliche Anhaltspunkte für das tatsächliche Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft“ gegeben. Die Zweitwohnung der Braut in Bielefeld, rügten die Richter, sei kein Indiz dagegen.
Bremens SPD, Grüne und Linke wollen es dabei allerdings nicht bewenden lassen: Sie wollen die Schnüffelei bei binationalen Ehepaaren, die sich nicht verdächtig gemacht haben, grundsätzlich beenden. Der Bürgerrechtsanwalt Rolf Gössner, der als Parteiloser für die Linkspartei im Innenausschuss der Bürgerschaft sitzt, nennt die Bremer Praxis grundgesetzwidrig und einen „Angriff auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung.“ Grüne und SPD wollen Ende Juni von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) im Stadtparlament wissen, welche Konsequenzen er aus dem Urteil zieht. Ende letzter Woche hatte Mäurer lediglich erklärt, der fragliche Fragebogen sei längst durch einen anderen ersetzt. Da der amtliche Verdacht nicht belegt werden konnte, habe das Gericht „den Vorgang zu Recht moniert“.

Der aber, sagt Barbro Krüger vom „Verband binationaler Familien und Partnerschaften“, sei eben kein Einzelfall, sondern gängige Praxis, nicht nur in Bremen. „Unsere Erfahrung ist, dass auch ganz unverdächtige Menschen ausgeforscht werden. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, an binationale Ehen werden andere Kriterien angelegt als an deutsch-deutsche“, sagt Krüger. „Das halten wir für eine Menschenrechtsverletzung. Und wir wehren uns dagegen, dass Paare unter Generalverdacht gestellt werden, die nichts weiter verbrochen haben, als unterschiedliche Nationalitäten zu haben.“
Das Stadtamt, so versicherte Senator Mäurer in einer Erklärung, hat die Unterlagen der Bremerin und ihres türkischen Mannes inzwischen vernichtet. Darunter ist auch die Antwort auf Frage 114, am Ende des Katalogs: „Warum möchten Sie zu Ihrem zukünftigen Ehegatten nach Deutschland ziehen? Warum kommt er/sie nicht zu Ihnen nach ...?“

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