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Schleswig-Holstein: Rauchverbot für Eckkneipen vorläufig aufgehoben

Schleswig-Holsteinische Eckkneipenbesitzer, die keine Angestellten haben, dürfen in Zukunft ihre Gäste wieder rauchen lassen - bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts.

In Eckkneipen ohne Angestellte darf in Schleswig-Holstein vorläufig wieder geraucht werden. Das hat das Verwaltungsgericht des Landes in einem Eilverfahren entschieden. Geklagt hatten vier Lübecker Gastwirtinnen, die in ihren Lokalen keinen separaten Raucherraum einrichten können. Weil sie sich bislang strikt an das Nichtraucherschutzgesetz gehalten haben, verloren sie viele Stammgäste und gerieten in eine existenziell bedrohliche wirtschaftliche Notlage.

Das Gericht äußerte in seiner Entscheidung verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Nichtraucherschutzgesetz im nördlichsten Bundesland. Das Gesetz sieht keine Ausnahmeregelungen für solche Gaststätten vor, die keinen getrennten Raucherbereich in ihren Betrieben einrichten können und daher gezwungen sind, das Rauchen vollständig zu untersagen. Die Richter folgten damit den unter anderem vom Landesverfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erhobenen Bedenken.

Bis zu einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts zu dieser Frage hat das Verwaltungsgericht das Rauchen in Einraumkneipen deshalb vorläufig zugelassen. Dies gilt jedoch nur für Gaststätten, in denen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. (mpr/ddp)

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