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Schmerzensgeld: Türkei muss 36.000 Euro an Kurden zahlen

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die türkische Regierung zu einer Zahlung von 36.000 Euro Schmerzensgeld an drei Kurden verurteilt. Die Anklage richtet sich gegen die türkische Polizei, die drei Personen gefoltert haben soll.

Die türkische Regierung muss drei kurdischen Folteropfern wegen menschenunwürdiger Behandlung durch die Polizei ein Schmerzensgeld von über 36.000 Euro zahlen. Die Klagen der Beschwerdeführer über Schläge, Elektroschocks und Aufhängen an den Beinen sind glaubwürdig, heißt es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg.

Die Verantwortung der Polizei für die Folter sei offensichtlich, da die türkische Regierung keine vernünftige Erklärung für die Verletzungen der Männer hat geben können. Zwei der Männer im Alter zwischen 36 und 49 Jahren waren 1999 und 2002 in Istanbul verhaftet worden. Sie standen im Verdacht, sich an Bombenanschlägen der illegalen Kurdischen Arbeiterpartei PKK 1999 in Istanbul beteiligt zu haben. Der dritte Mann war wegen Diebstahls festgenommen und am folgenden Tag wieder freigelassen worden. (fg/dpa)

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