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Schuld(en)frage in NRW: "Das ist eine politische Klatsche"

Der Beschluss des Verfassungsgerichts in NRW gefällt der Opposition, die Regierung ist irritiert. Nun wird über Neuwahlen spekuliert.

„Das ist eine politische Klatsche.“ So lautete, ohne Umschweife, eine erste Einschätzung im rot-grünen Regierungslager in Nordrhein-Westfalen zum Beschluss des Landesverfassungsgerichts. Das hatte der Regierung untersagt, die Haushaltsbücher zu schließen und weitere Kredite auf der Grundlage des Nachtragshaushalts 2010 aufzunehmen, bis das Gericht im Hauptverfahren über die Verfassungskonformität des NRW-Etats entschieden hat. Die Richter schrieben damit Rechtsgeschichte: Noch nie wurde es einer Regierung auf diesem Wege untersagt, den Beschluss einer eindeutigen Parlamentsmehrheit umzusetzen.

Während das Landeskabinett noch über eine einheitliche Antwort beriet und Textexegese betrieb, riefen CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann und sein FDP-Kollege Gerhard Papke die Journalisten in Düsseldorf zusammen. „Die Landesregierung hat sich damit bis auf die Knochen blamiert“, urteilte Papke. Laumann rief Regierungschefin Hannelore Kraft freudig zu: „Ihr dürft keine weiteren Kredite aufnehmen.“ Natürlich vergaßen weder Laumann noch Papke, darauf hinzuweisen, dass der vorläufige Spruch aus Münster Auswirkungen über das Haushaltsjahr 2010 hinaus haben müsste. „Das ist ein Etappensieg der Generationengerechtigkeit“, heißt das in den Worten Papkes, der wie Laumann darauf hinwies, dass exzessive Schulden im laufenden Jahr nicht mehr möglich seien. Die beiden Oppositionspolitiker verlangten einen deutlich zurückhaltenderen Schuldenkurs, als es die Landesregierung im Moment plant, die nach 8,4 Milliarden im vergangenen Jahr auch im laufenden Jahr mit knapp acht Milliarden über der Verfassungsgrenze liegt.

Allerdings gab Papke zu bedenken: „Das ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache.“ In der Tat hat das Gericht der Opposition in ihrem Beschluss bei Weitem nicht auf der ganzen Linie recht gegeben. Man hat nur die weitere Schuldenaufnahme aus dem Nachtragshaushalt untersagt. Die Regierung hatte sich im Parlament eine Ermächtigung geholt, insgesamt 1,8 Milliarden Euro zusätzlicher Kredite aufnehmen zu können, und dies unter anderem mit künftigen Lasten der West LB begründet. Für diesen Zweck hat der Finanzminister am Jahresende ein durch die Vorgängerregierung eingerichtetes Sondervermögen um 1,3 Milliarden Euro aufgestockt. Die Richter sagen nun, dass sich der Düsseldorfer Finanzminister bis zur Entscheidung in der Hauptsache auch aus diesen Töpfen bedienen muss, wenn er unabweisbare Ausgaben tätigt.

Natürlich wurde in Düsseldorf viel darüber spekuliert, ob eine solche Niederlage vor Gericht Neuwahlen nach sich ziehen könnte. Aber sowohl CDU als auch FDP bremsten – sie müssten nach der derzeitigen Umfragestimmung wohl mit Verlusten rechnen. Der Linken-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zimmermann nannte die Debatte über Neuwahlen „absurd“. „Neuwahlen aus diesem Anlass würden beim Bürger nicht gut ankommen.“ Sie seien teuer, die Wahlbeteiligung würde voraussichtlich nochmals sinken. mit m.m.

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