zum Hauptinhalt

Politik: Schulfach LER: Lauter Bekenntnisse

Es war der erste Auftritt vor dem Bundesverfassungsgericht, den Unionschef Friedrich Merz am Dienstag hatte, aber er sparte nicht mit Superlativen. Das Verfahren gegen den brandenburgischen Ethik-Unterricht habe eine Bedeutung, "wie es bisher nur wenigen Verfahren zugekommen ist", meinte Merz.

Es war der erste Auftritt vor dem Bundesverfassungsgericht, den Unionschef Friedrich Merz am Dienstag hatte, aber er sparte nicht mit Superlativen. Das Verfahren gegen den brandenburgischen Ethik-Unterricht habe eine Bedeutung, "wie es bisher nur wenigen Verfahren zugekommen ist", meinte Merz. Dabei ist das Fach "Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde" nicht an sich Stein des Anstoßes, sondern dessen Status. Dass ein Bundesland den Religionsunterricht nachordnet, ist für die Union eine verfassungswidrige "Aushöhlung des Staatskirchenrechts". Deshalb rief die Fraktion 1996 Karlsruhe an, um das Schulgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Aber nicht nur die Fraktionsspitze der Union, auch die Spitzen der beiden deutschen Kirchen waren am Dienstag nach Karlsruhe angereist, weil Brandenburg als einziges der neuen Länder LER als Pflichtfach ausgestaltet hat. Zwar wird Religionsunterricht ebenfalls angeboten, aber ohne Zeugnisnote und (nur) zusätzlich. Die Schülerinnen und Schüler können sich jedoch von LER befreien lassen, um nur den Religionsunterricht zu besuchen. Kardinal Karl Lehmann sprach in Karlsruhe von einer "Ausgrenzung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach". Auch für den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche Deutschlands, Manfred Kock, ist das "Verhältnis von Staat und Kirche grundsätzlich angesprochen."

Tatsächlich scheint das Grundgesetz den Kirchen und der Union auf den ersten Blick Recht zu geben, denn dort legt Artikel 7 fest, dass an öffentlichen Schulen das Fach Religion "ordentliches Lehrfach" sein muss. Aber da gibt es auch die Ausnahmebestimmung, wonach Länder ausgenommen sind, die schon 1949 Religion nicht als ordentliches Lehrfach anboten. Auf diese so genannte "Bremer Klausel" beruft sich Brandenburg. Ob zu Recht, ist umstritten, denn 1949 war Brandenburg DDR-Recht unterworfen und kein Bundesland im Sinne des Grundgesetzes. Sind die neuen Bundesländer trotz ihrer völlig anderen kirchlichen Situation dem Religionsunterricht als Pflichtfach unterworfen? Ministerpräsident Manfred Stolpe sah sich "nach bestem Wissen und Gewissen" im Recht, als 1996 der LER-Unterricht eingeführt wurde. Er erinnerte in Karlsruhe daran, dass es in der DDR keine Volksreligion mehr gab. Nur noch eine Minderheit von zwanzig Prozent der heutigen Schüler gehöre noch einer Kirche an. "Manche wissen nicht mehr, was ein Kruzifix bedeutet". Sollte in dieser Situation achtzig Prozent ein Pflichtunterricht Religion verordnet werden? In Kooperation mit der Kirche habe man versucht, durch einen gemeinsamen Unterricht Schülern Fragen der Ethik und Lebensführung nahe zu bringen.

Auch sein Schulminister Steffen Eiche, auch er evangelischer Pfarrer, wollte von einer Konkurrenz zwischen Kirche und LER in Brandenburg nichts wissen. Nicht alternativ sei das Verhältnis der beiden Fächer, sondern ergänzend. Wer im LER-Uterricht einmal eine Kirche besucht, von Jesus und der Bibel gehört habe, könne und solle sich im Religionsunterricht weiter informieren. "In einem Land, in dem viele Menschen vergessen haben, dass sie Gott vergessen haben", müssten die wenigen Christen und die vielen Atheisten wieder zusammen geführt werden. Zumindest an den Schulen soll damit durch LER begonnen werden. Das Urteil wird frühestens in drei Moanten erwartet.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false