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Politik: Schulzuschuss nicht nur für Hartz-Kinder

Berlin - Die Bundesregierung hat zugesagt, eine Regelung der Hartz-IV-Reform zu korrigieren, die Kinder armer Eltern benachteiligt. Im Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollte der Zuschuss für Schulsachen im Wert von 100 Euro pro Schuljahr nicht mehr an Familien gezahlt werden, die wegen geringen Einkommens der Eltern Kinderzuschlag beziehen.

Berlin - Die Bundesregierung hat zugesagt, eine Regelung der Hartz-IV-Reform zu korrigieren, die Kinder armer Eltern benachteiligt. Im Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollte der Zuschuss für Schulsachen im Wert von 100 Euro pro Schuljahr nicht mehr an Familien gezahlt werden, die wegen geringen Einkommens der Eltern Kinderzuschlag beziehen. Nach einem entsprechenden Bericht des „Kölner Stadtanzeigers“ versicherte der Sprecher des Arbeitsministeriums am Donnerstag, eine Streichung des Schulzuschusses sei nicht geplant. Ungeklärt ist aber, wie der Fortbestand der Leistung finanziert werden soll.

Nach Angaben aus Regierungskreisen hatte der Koalitionsausschuss am Sonntag die Regelungslücke erkannt und vereinbart, die Benachteiligung von Kinderzuschlagskindern durch die Reform zu beheben. Arbeits- und Familienministerium teilten am Donnerstag mit, sie führten dazu Gespräche. Wie viele Familien nach der Reform Anspruch auf den Zuschuss haben, steht nach Angaben aus dem Arbeitsministerium wegen komplizierten Berechnungen noch nicht fest. Gegenwärtig erhalten 300 000 Haushalte die Leistung.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Koalition am Sonntag ein Bildungspaket für Kinder von Langzeitarbeitslosen angekündigt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) setze sich „mit aller Kraft“ dafür ein, dass die Kinderzuschlagskinder ebenso vom Bildungspaket profitierten wie die Kinder in der Grundsicherung, sagte ihr Sprecher. Dabei geht es um zehn Euro im Monat für Vereinsmitgliedschaften, 30 Euro im Jahr für Tagesausflüge, Nachhilfekosten und einen Zuschuss zum Mittagessen in Schule oder Kita. Den Kinderzuschlag von monatlich bis zu 140 Euro erhalten Eltern, wenn sie mit ihrem Einkommen nur knapp über der Grundsicherung für Arbeitslose bleiben.

Erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern und Mini-Jobbern soll indes das Elterngeld doch nicht gestrichen werden. In Koalitionskreisen hieß es, es zeichne sich ab, dass das Elterngeld nur teilweise von den Hartz-IV-Bezügen abgezogen werden könnte. hmt

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