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Politik: Schwarz-Gelb nähert sich UN-Wünschen Fraktionen lenken ein bei Korruptionsbekämpfung

Berlin - Nicht nur der Streit um die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten geht weiter. Auch die Forderung der Opposition, eine Karenzzeit für frühere Minister und parlamentarische Staatssekretäre einzuführen, fand am Donnerstagabend keine Zustimmung von Schwarz-Gelb im Bundestag.

Von Sabine Beikler

Berlin - Nicht nur der Streit um die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten geht weiter. Auch die Forderung der Opposition, eine Karenzzeit für frühere Minister und parlamentarische Staatssekretäre einzuführen, fand am Donnerstagabend keine Zustimmung von Schwarz-Gelb im Bundestag. Dafür gibt es eine zarte Allianz zwischen Opposition und Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der CDU-Politiker spricht sich dafür aus, dass ausscheidende Abgeordnete vor der Übernahme bestimmter beruflicher Tätigkeiten erst eine Wartezeit einhalten müssen. Zudem fordert der Bundestagspräsident wie die Opposition eine Ratifizierung der UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung. Zaghaft lenkt die CDU ein. „Wir suchen nun eine Lösung, die praxistauglich ist und nicht zu unberechtigten Verdächtigungen führt“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, dem Tagesspiegel.

Die UN-Konvention wurde 2003 von der rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet. Eine Ratifizierung steht seitdem aus. Das Abkommen verbietet die Bestechung von Amtsträgern. Laut UN-Definition fallen darunter Beamte und Abgeordnete. In Deutschland wiederum sind Abgeordnete aber keine Amtsträger. Anders als Beamte seien Abgeordnete frei in ihrer Entscheidung, lautet die Argumentation der Union und der FDP.

Nach geltendem Recht gelten als Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur der Stimmenkauf- und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen. Auf internationaler Ebene aber wird dieser Straftatbestand um die Vorteilsannahme erweitert. Damit sind die Annahme oder das Anbieten von Geschenken als Gegenleistung für eine Handlung strafbar. Dabei gibt es eine Schwierigkeit: Ein Straftatbestand muss so formuliert sein, dass sowohl strafwürdiges Verhalten erfasst als auch die „Besonderheiten des politischen Alltags“ berücksichtigt werden. „Sozialadäquate Verhaltensweisen“ sollten straffrei bleiben, wie es im SPD-Antrag steht. Im Klartext: Geht ein Politiker eine Tasse Kaffee mit einem Lobbyisten trinken, begeht er noch keine Straftat.

Lammert fordert in einem Positionspapier an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen die Verschärfung des Paragrafen 108e im Strafgesetzbuch zum Verbot der Abgeordnetenbestechung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, wertet das Schreiben als „positives Signal“ und hofft wie Linkspolitiker Raju Sharma, dass die UN-Konvention noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert wird. Sabine Beikler

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