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Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer.

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100 Tage NSU-Prozess: Sebastian Scharmer: „100 Tage sind erst der Anfang“

Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer beklagt in seinem Zwischenfazit zum NSU-Prozess, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungsergebnisse nach ihrem Gusto sortiert und vor allem, dass immer noch Antworten auf wichtige Fragen fehlen.

Als wir vor Beginn des Prozesses am 5. Mai 2013 die erste Pressekonferenz veranstalteten, habe ich gesagt: „Man kann uns zulässige Fragen nicht verbieten und wir werden sie stellen.“ Ich denke, da haben meine Kollegen und ich durchaus Wort gehalten. Intensiv vorbereitet und mit etlichen Beweisanträgen versuchen wir den Prozess voranzubringen. Doch dem wichtigsten Ziel auch meiner Mandantin Gamze Kubasik, Antworten auf immer noch drängende Fragen zu finden, sind wir bislang noch nicht entscheidend näher gekommen. Wer war noch im Netzwerk des NSU aktiv? Wer half vor Ort? Wieso wurde konkret Mehmet Kubasik in Dortmund ausgewählt? Wie finanzierte sich der NSU? Half ihm staatliches Geld bei der Planung und Ausführung seiner Taten? Wieviel und was wussten die Geheimdienste? Haben V-Männer oder ihre V-Mann-Führer die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt?

Mir war durchaus bewusst, dass eine solche Aufklärung umfangreich und zeitaufwendig werden dürfte. 100 Verhandlungstage in einem Prozess mit über 600 Zeugen sind sicher erst der Anfang. Was mich frustriert, ist nicht die lange Dauer und die mitunter sehr anstrengende Verhandlung, sondern der Fakt, dass auf unsere vielen Fragen wenige konkrete Antworten folgen – auch und gerade von Verfassungsschützern und deren V-Personen. Zeugen aus dem aktuellen oder ehemaligen Umfeld der Angeklagten verwickeln sich in Widersprüche, lügen teilweise offensichtlich – bislang ohne Konsequenzen.

Die Bundesanwaltschaft blockiert

Seit 2006 waren Gamze Kubasik und ihre Familie selbst verheerenden Ermittlungen ausgesetzt. Wir konnten im Prozess gut herausarbeiten, dass diese Ermittlungen auf institutionell rassistischen Strukturen der Ermittlungsbehörden beruhten. Meine Mandantin – und ich selbst  – haben auch deswegen kein Vertrauen in die Aufklärung durch Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaften. Umso schwieriger ist es, damit umzugehen, dass uns ein erheblicher Teil der Akten wahrscheinlich für immer verborgen bleiben wird. Denn die Bundesanwaltschaft sortiert sich die Ermittlungsergebnisse nach ihrem Gusto. Was sie für relevant hält, kommt in die Verfahrensakten und damit auch zu uns. Alles andere verteilt sie in die Akten einer unbekannten Anzahl „gesonderter Verfahren“ ohne Möglichkeit, dass wir dies nachprüfen können. Diese Informationshoheit ist ständiger Streitpunkt während des Prozesses und kostet viel Zeit und Kraft. Die Bundesanwaltschaft hat hierbei wenig Interesse an Transparenz oder Kooperation. Das widerspricht konsequent sämtlichen vorangegangenen Versprechen, bis hin zu dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hat ausdrücklich im Februar 2012 bei der Gedenkfeier für die Opfer des NSU-Terrors zugesagt, es werde alles getan, um die Morde aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Zu früh für eine sichere Prognose über das Urteil

Bislang hat sich im Rahmen der Beweisaufnahme keine wesentliche Abweichung zur Anklage feststellen lassen. Als nahezu abgeschlossen kann der Komplex der Brandlegung in der Frühlingsstraße in Zwickau durch Beate Zschäpe angesehen werden. Noch nicht verhandelt wurden die Bombenanschläge in Köln und sämtliche Raubüberfälle. Am wichtigsten erscheinen mir für das weitere Verfahren jedoch die so genannten Strukturzeugen zu sein. Dabei handelt es sich insbesondere um Unterstützer oder Mitglieder des NSU-Netzwerkes. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe haben nach meinem Verständnis allenfalls den Kern einer wesentlich komplexeren Struktur gebildet. Uns steht also noch ein ganzes Stück Beweisaufnahme bevor.

Götzl: ein souveräner Vorsitzender

Die zu Prozessbeginn oft geäußerten Befürchtungen, dass der Prozess wegen der hohen Zahl der Beteiligten platzen würde, haben sich zerschlagen. Grund dafür ist neben der hohen Konzentration und akribischen Vorbereitung der meisten Verfahrensbeteiligten auch die souveräne Verhandlungsführung durch den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Auch wenn ich mir Befragungen von Zeuginnen und Zeugen mitunter etwas empathischer wünschen würde, muss man die Leistung von Götzl, einen solchen Mammutprozess zu leiten, anerkennen. Erfahrungsgemäß wird sich allerdings erst im weiteren Verfahren und vor allem gegen Ende des Prozesses zeigen, wie weit der Aufklärungswille des Gerichts tatsächlich reicht.

Sebastian Scharmer ist Anwalt in Berlin. Er vertritt Gamze Kubasik, die Tochter des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik.

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