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Politik: Senkung der Rentenbeiträge aus Steuermitteln befürwortet

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe hat die Öko-Steuer als Beitrag zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge lobend erwähnt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nahmen die drei zuständigen Richter eine Verfassungsbeschwerde zu versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung zwar nicht zur Entscheidung an.

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe hat die Öko-Steuer als Beitrag zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge lobend erwähnt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nahmen die drei zuständigen Richter eine Verfassungsbeschwerde zu versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung zwar nicht zur Entscheidung an. Die Bemühungen der Politik, Solidarleistungen zunehmend über Steuern zu finanzieren, wurden jedoch ausdrücklich positiv erwähnt.

Der Entscheidung liegt ein Streit von großer Bedeutung zu Grunde. Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung geraten so genannte versicherungsfremde Leistungen zunehmend in die Kritik. Die Rentenversicherung zahlt auch Rente für Kriegsfolgelasten, Kindererziehungszeiten sowie Auffüllbeträge für die Rentenüberleitung Ost und Anerkennungszeiten für die Berufsausbildung. Damit entstehen grundsätzlich auch Rentenansprüche für Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden. In der politischen Diskussion wird mehr und mehr gefordert, solche Leistungen nicht länger den Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubürden, sondern vom Bund über Steuern und damit von der gesamten Gesellschaft finanzieren zu lassen. Ein Mann hatte dagegen bis zum Bundessozialgericht geklagt, im Januar 1998 seinen Prozess jedoch verloren. Auch seine Verfassungsbeschwerde blieb nun ohne Erfolg.

In der Begründung heißt es, die Rentenansprüche basierten zwar auf den persönlichen Beitragszahlungen der Mitglieder und stünden auch unter der Eigentumsgarantie. Aber die gesetzliche Rentenversicherung beruhe wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität. Deshalb habe der Gesetzgeber das Recht, Ansprüche der Mitglieder umzugestalten oder zu kürzen. In einem zweiten Teil betonen die drei zuständigen Verfassungsrichter aber die Bemühungen der Politik, "die Belastung der Beitragszahler in Grenzen zu halten". In der Presseerklärung des Gerichts wird ausdrücklich auf die Öko-Steuer verwiesen. Die "Einnahmen aus der Energiesteuer" würden zur Finanzierung der Rentenversicherungsleistungen verwendet. "Dies hat zu einer Beitragsentlastung geführt", so die Begründung wörtlich (AZ: 1 BvR 679/98).

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