zum Hauptinhalt

Sexualstrafrecht: Ein Gesetz zum Fummeln

Die Regierung will ein schärferes Sexualstrafrecht für Jugendliche. Warum ist dieser Plan so umstritten?

Die Bundesregierung hat eine Abstimmung über die Verschärfung des Sexualstrafrechts, die für den morgigen Donnerstag vorgesehen war, überraschend abgesetzt. Eine Begründung wollte das Bundesjustizministerium dazu auch auf Nachfrage nicht abgeben. Offenbar soll das Gesetz nachgebessert werden, wie es aus Kreisen der Unionsfraktion im Bundestag heißt. Oppositionspolitiker vermuten, dass Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) den Gesetzentwurf nach massiver Kritik von Sexualwissenschaftlern und Juristen überarbeiten will. Anfang nächsten Jahres könnte dann im Bundestag doch noch über einen geänderten Entwurf abgestimmt werden.

Warum will die Bundesregierung das Sexualstrafrecht für Jugendliche verschärfen?

Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung einem Rahmenbeschluss der EU. Die Regelung soll Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Deshalb sollen in Deutschland die Strafrechtsparagrafen 182 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) und 184 (Verbreitung pornografischer Schriften) verschärft werden. 16- und 17-Jährige würden dann rechtlich nicht mehr als Jugendliche behandelt. Stattdessen sollen alle Personen unter 18 Jahren juristisch als Kinder eingestuft werden. Sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren würden künftig grundsätzlich bestraft, sofern dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden.

Wie genau soll das neue Gesetz aussehen?

Bisher wurden nur Personen über 18 Jahren bestraft, wenn sie mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren Sex hatten und dafür Gegenleistungen angeboten haben. Künftig soll das Schutzalter für Opfer von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Gleichzeitig wird der Täterkreis auch auf Personen unter 18 Jahren ausgedehnt. „Als Opfer werden Jugendliche mit unmündigen Kindern gleichgesetzt, als Täter werden sie dagegen wie Erwachsene behandelt“, kritisieren in diesem Zusammenhang Juristen. Die Regelung sei zu ungenau, das Gesetz könne sich zum Beispiel gegen zwei Jugendliche richten, wenn der eine den anderen vor dem Liebesspiel zum Abendessen eingeladen hat. Eine „Kriminalisierung von sexuell aktiven Jugendlichen“ befürchtet der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele. Fortan könne immer dann gegen einen 16-Jährigen ermittelt werden, wenn dieser seine gleichaltrige Freundin mit der Hoffnung ins Kino einlädt, später mit ihr Sex zu haben. „Zweck des Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution zu verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar macht“, entgegnet Ministerin Zypries.

Oppositionspolitiker kritisieren außerdem, die Verschärfung des Pornografieparagrafen: Im Gesetzentwurf wird angekündigt, bei „aufreizendem Zur-Schau- Stellen der Genitalien oder der Schamgegend“ zu ermitteln. Dadurch sollen Fotos geahndet werden, die zwar keine sexuelle Handlung von Jugendlichen zeigen, die jedoch für die Betrachter zur Stimulation geeignet sind. In einer Stellungnahme für den Bundestagsrechtsausschuss bemängelt der österreichische Jurist Helmut Graupner, dass sich diese Definition von Kinderpornografie nicht am EU-Rahmenbeschluss orientiere, sondern am „Federal Criminal Code“ der USA. Dort werde dieser Paragraf massenhaft angewandt.

Welche Folgen hätte die Änderung?

Experten weisen darauf hin, dass sich ein 16-jähriger Junge künftig selbst dann strafbar machen könnte, wenn er erotische Bilder seiner 17-jährigen Freundin mit deren ausdrücklichem Einverständnis einem Dritten zeigt – auch wenn diese auf den Aufnahmen bekleidet ist. Je nachdem, ob es um Besitz oder um die Verbreitung solcher Bilder geht, drohen Geld- oder Haftstrafe. Ein 17-jähriges Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst in ein Internetforum stellt, könnte künftig wegen „Verbreitung von Kinderpornografie“ verfolgt werden. Wenn die Gesetzesänderung wie bisher geplant durchkäme, könnten Zeitschriften wie „Bravo“ mit ihren Aufklärungsberichten und freizügigen Abbildungen der Zensur zum Opfer fallen. Die geplante Neubestimmung von sexuellem Missbrauch hebe die bei diesen Delikten bisher getroffene Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen auf, sagen Kritiker. Künftig müsse man damit rechnen, dass besorgte Eltern gerade nach dem Scheitern einer Beziehung ihres Kindes vorschnell Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs stellen.

Bisher habe sich der Staat aus der sexuellen Entwicklung junger Menschen weitestgehend herausgehalten, sagt der FDP- Rechtsexperte Jörg van Essen. Der ehemalige Oberstaatsanwalt bezeichnet die Gesetzesnovelle deshalb als „dramatischen Rückschritt“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false