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Sicherheitsgesetze: Polizeigewerkschaft gegen Fingerabdruckdatei

Innenminister Wolfgang Schäuble plant offenbar eine drastische Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Dazu sollen heimliche Online-Durchsuchungen und die Speicherung von Fingerabdrücken gehören. Polizeigewerkschaft und FDP kritisieren das Vorhaben.

Passau/Frankfurt (Main) - Der innenpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion Max Stadler warf Schäuble in der "Frankfurter Rundschau" mangelnden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Es sei stillos, ein Gesetz über Online-Durchsuchungen vorzubereiten, bevor das Bundesverfassungsgericht seine in Kürze zu erwartende Entscheidung zum Thema getroffen habe. Die Union setze auf gesetzgeberischen Aktionismus, statt die Polizei mit den nötigen personellen und materiellen Mitteln auszustatten.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, lehnte die von der Union vorgeschlagene Speicherung von Fingerabdrücken durch die Behörden ab. "Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruckkartei", sagte Freiberg der "Passauer Neuen Presse". Allerdings spreche nichts dagegen, dass Fingerabdrücke künftig im Chip des Reisepasses gespeichert werden.

Freiberg wandte sich zudem gegen umfangreiche Kompetenzen der Sicherheitsbehörden bei Online-Durchsuchungen von Computern. "Hier muss es eine deutliche Beschränkung der Anwendungsbereiche und effektive richterliche Kontrollmöglichkeiten geben", sagte er. Nur bei unmittelbarer Terrorgefahr und in Fällen schwerer Kriminalität solle von Online-Durchsuchungen Gebrauch gemacht werden.

Nutzung von Lkw-Maut-Daten

Auch bei der Nutzung von Lkw-Maut-Daten zur Verbrechensaufklärung sprach sich Freiberg für eine restriktive Regelung aus. "Es muss eine deutliche Beschränkung auf schwerste Fälle von Kriminalität geben. Nur dann wäre die Verwendung der Maut-Daten den Menschen auch vermittelbar", sagte er.

Die Unions-Vorschläge, künftig auch das Abhören von Privatgesprächen zuzulassen, begrüßte er hingegen. "Nach jetziger Rechtslage ist der Große Lauschangriff kaum mehr möglich", sagte Freiberg. Die Regelung, dass Richter über die Verwendung des aufgezeichneten Materials entscheiden, nannte er eine rechtsstaatlich saubere Lösung. (tso/ddp)

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