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Sicherungsunterbringung: Irgendwo zwischen Haft und Psychiatrie

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will das Problem freizulassender Schwerverbrecher mit einer "Sicherungsunterbringung" lösen – und stößt auf Kritik.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Für den Innenminister ist klar. Wenn nun quer durch Deutschland rund 80 Schwerverbrecher, oft Sexualstraftäter, freigelassen werden, weil ihnen Justitia rechtswidrig nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgebürdet hatte, dann steuert die Politik auf einen Konflikt zu: zwischen dem Recht auf Freiheit der Betroffenen, die ihre Strafe verbüßt haben, und der Furcht der Öffentlichkeit vor Rückfällen und neuer Gewalt.

Insbesondere um Letzteres geht es Thomas de Maizière (CDU), wenn er jetzt darauf drängt, die Täter, denen Gutachter attestieren, dass sie nach wie vor gefährlich sind, aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten. „Sicherungsunterbringung“ nennt der Innenminister das Modell, das „zwischen Haft und Psychiatrie“ liegen soll. Ob ein zu Entlassender weiterhin gefährlich ist, will de Maizière im Einzelfall klären lassen und diejenigen, von denen Gefahr ausgeht, in geschlossenen Anstalten unterbringen. Von der Fußfessel, einer Lösung, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für künftige Fälle vorschlägt, hält de Mazière wenig. Die Fessel oder eine Bewachung Freigelassener rund um die Uhr durch die Polizei sei nur eine „äußerste Notlösung“, sagte de Maizière am Dienstag. Er drängt auf eine „strukturelle Lösung“, eine Unterbringung. Dem Gesetzentwurf der Justizministerin zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung, der in den nächsten Tagen mit den Ländern abgestimmt werden soll und in dem es bisher keine Regelung für die 80 sogenannten 80 Altfälle gibt, hat de Maizière seine Zustimmung vorerst verweigert. Er will auch eine Lösung für die aktuellen Fälle der zu Unrecht Sicherungsverwahrten.

Die „Sicherungsunterbringung“ des Innenministers hat allerdings einen Haken. Wenn sie zwangsweise angeordnet wird, ist sie nichts anderes als eine nachträgliche Sicherungsverwahrung, nur eben nicht im Knast. Und die hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich untersagt.

Aus diesem Grund bezeichnet der FDP-Rechtspolitiker und Parlamentarische Geschäftsführer Christian Ahrendt den Vorschlag des Ministers auch als „Etikettenschwindel“ und lehnt ihn ab. Jedes Gericht werde feststellen, dass es zwischen nachträglicher Sicherungsverwahrung und Sicherungsunterbringung faktisch keinen Unterschied gibt, und die Regelung kippen, sagt er. Dass de Maizière den Eindruck erwecke, er sorge sich um die Sicherheit der Menschen und einen rechtlich unhaltbaren Vorschlag vorlege, nennt Ahrendt „ärgerlich“.

Prinzipiell allerdings ist er von dessen Lösungsvorschlag kaum entfernt. Zur Gefahrenabwehr haben die Bundesländer eigene „Unterbringungsgesetze“, nach denen psychisch Kranke, die eine Gefahr für sich und die Öffentlichkeit darstellen, in Anstalten eingewiesen und dort festgehalten werden können. Ahrendt sieht nun die Pflicht bei den Ländern. Sie müssten diese Gesetze so ändern, dass etwa Wiederholungs-Sexualtäter, die jetzt aus dem Gefängnis kommen, auch unter den Begriff der „psychisch Kranken“ einsortiert werden und dann in geschlossenen Anstalten festgehalten werden können – auch ohne eine erneute Straftat begangen zu haben.

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