zum Hauptinhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zur Sicherungsverwahrung verkündet.

© dapd

Update

Sicherungsverwahrung gekippt: Straftäter könnten bald frei sein

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Gesetze zur Sicherungsverwahrung Schwerkrimineller und fordert Reformen. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sieht Berlin gut vorbereitet auf Entlassungen von gefährlichen Straftätern

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Gesetze zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Täter für verfassungswidrig erklärt und eine umfassende Reform verlangt. Die Vorschriften im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz verletzten das Freiheitsgrundrecht, hieß es zur Begründung. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, innerhalb von zwei Jahren Neuregelungen zu verabschieden, bis dahin sollen die Vorschriften weitergelten. Sie kritisierten im Anschluss an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Verwahrung wirke in ihrer derzeitigen Form wie eine Strafhaft und sei daher nicht zu rechtfertigen. Dem schwerwiegenden Grundrechtseingriff müsse durch einen „freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug“ Rechnung getragen werden.

Mit dem Urteil können Dutzende der rund 500 Sicherungsverwahrten auf Freiheit hoffen, bei denen die Haft rückwirkend verlängert worden war. Die Richter kassierten auch die jüngste Reform, die erst zum Januar in Kraft getreten war. „Bund und Länder sind jetzt gefordert, dem Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung besser Rechnung zu tragen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „Es war richtig, durch die Reform der Sicherungsverwahrung einen Systemwechsel mit der weitgehenden Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorgenommen zu haben.“

Union, SPD und Grüne begrüßten das Urteil. Die Regierungskoalition werde prüfen, ob und inwieweit gesetzgeberisch gehandelt werden müsse, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU). Die Sicherheit der Bürger müsse weiterhin bestmöglich gewährleistet werden

Einen der Beschwerdeführer in Karlsruhe hat der Berliner Anwalt Sebastian Scharmer vertreten. „Dieses Urteil geht über das hinaus, was wir erwartet hatten“, sagte der Jurist, der auch Sachverständiger des Bundestags-Rechtsausschusses war, dem Tagesspiegel. Die Länder müssten nun ihren kompletten Vollzug der Sicherungsverwahrung umkrempeln. Da die Gestaltung des Abstandgebotes aufwendig und kostenintensiv sein dürfte, geht Anwalt Scharmer davon aus, dass etwa das Land Berlin das Urteil bis März 2013 kaum umsetzen könne. „Dieses Urteil verlangt von der Justizverwaltung viele Änderungen, die Vollzugspolitik muss vollständig neu ausgerichtet werden, etwa im Ausbau von Therapieangeboten“, sagte Scharmer. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sieht Berlin dagegen gut vorbereitet auf Entlassungen von gefährlichen Straftätern aus der Sicherungsverwahrung. Bereits im vergangenen Jahr habe sie ein Sicherheitskonzept für jeden einzelnen Sicherungsverwahrten erarbeiten lassen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false