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Die Neuregelung soll möglichst auch für Altfälle gelten.

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Sicherungsverwahrung: Koalition einig: Gewalttäter wegsperren

Nach monatelangem Streit hat sich die Koalition auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verständigt. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue ist skeptisch, dass das Konzept in allen Punkten menschenrechtskonform ist.

Berlin - Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigten am Donnerstag eine Gesetzesinitiative an, um psychisch gestörte Gewalttäter in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen. De Maizière sagte, es werde eine völlig neue Form der sicheren Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter sein. Man werde „etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker“ für diesen Personenkreis schaffen. So solle sichergestellt werden, dass jene Menschen, die wegen schwerwiegender Sexualdelikte inhaftiert seien, weiterhin nicht in Freiheit kämen. Dies gelte für alle Fälle, bei denen von einer Bedrohung für die Bevölkerung ausgegangen werden könne. Mit dem Kompromiss werde „das Problem, das die Bevölkerung zu Recht in den letzten Wochen beunruhigt hat“, für viele Jahre gelöst, sagte de Maizière. Zusätzlich werde die elektronische Fußfessel als „weitere Maßnahme zur Führungsaufsicht“ entlassener Täter eingeführt, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.

Mit der Sicherungsverwahrung können gefährliche Straftäter auch nach Verbüßen ihrer Strafe festgehalten werden. Die Koalition hatte eine Reform der Regeln verabredet, zusätzlich geriet die Regierung durch ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs unter Druck, aufgrund dessen bislang 17 Täter entlassen werden mussten. In Berlin gibt es sieben Sicherungsverwahrte, die ihre Tat vor 1998 begangen haben, und demnächst freikommen sollen. Die Minister wollen auch solche „Altfälle“ erfassen, „wenn es verfassungsrechtlich möglich ist“. Dies werde noch geprüft. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte, sie sei „skeptisch, dass die nun vorliegenden Eckpunkte tatsächlich menschenrechtskonform sind, wie die Bundesregierung behauptet“.

Die Einigung war der letzte strittige Punkt in der Reform. Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits Eckpunkte vorgelegt, denen zufolge die im Strafurteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut und die Möglichkeit zur nachträglichen Verwahrung gestrichen werden sollte. Der Wegfall der nachträglichen Maßnahme, die noch während der Haftzeit angeordnet werden kann, traf auf Widerstand. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will dem Kompromiss nicht zustimmen, „solange wir nicht sicher sagen können, dass alle Fälle, die heute unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fallen, auch im künftigen Recht wirklich erfasst sind“. Der Greifswalder Kriminologe Frieder Dünkel nannte die Koalitionspläne „abenteuerlich“. mit dpa/ddp

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