zum Hauptinhalt

Sicherungsverwahrung: Union: Allgemeinheit besser schützen

Nach dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sicherungsverwahrung von Sexualtätern fordert die Union, die einschlägigen Gesetze zu verschärfen.

„Wer für die Allgemeinheit gefährlich ist, gehört in Sicherungsverwahrung“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, am Mittwoch dem Tagesspiegel. Dies müsse auch für Ersttäter oder für Fälle gelten, in denen die Sicherungsverwahrung erst nachträglich angeordnet werde. Bislang kann die Maßregel nur bei Mehrfachtätern verhängt werden. Nach Verbüßen der Haft kann dies nur noch nachgeholt werden, wenn im Gefängnis neue, im Urteil noch nicht berücksichtigte Tatsachen auftauchen, die auf die Gefährlichkeit des Täters hindeuten.

Der BGH hatte am Dienstag einen Mann auf freien Fuß gesetzt, der in Tschechien mehrfach Kinder missbrauchte und dafür acht Jahre Haft absaß. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung lehnten die Bundesrichter ab, da die Gefährlichkeit des Mannes schon dem verurteilenden Gericht hätte auffallen müssen und seitdem keine neuen Anhaltspunkte aufgetreten seien. Nach Meinung Gehbs ist das Urteil zwar folgerichtig, aber das Gesetz müsse angepasst werden. „Wer einmal hoch gefährlich ist, kann nicht noch höher gefährlich werden“. Es sei deshalb unsinnig, neue Gesichtspunkte zu verlangen, die Risiken belegten. Die Union sei sich bewusst, dass eine derart verschärfte Regelung vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden könnte. Jedoch gehe es darum, die Allgemeinheit zu schützen. neu/dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false