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Zwei oder nur einer?

© dpa

Bundesrat: Sie wollen sich nicht beherrschen lassen

Drei von SPD und Grünen regierte Länder halten an ihrem Bundesratsantrag zur doppelten Staatsbürgerschaft fest. Aber nicht alle im rot-grünen Lager halten das für hilfreich.

Sie bleiben dabei, schon aus Prinzip. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, allesamt von SPD und Grünen regiert, werden an diesem Freitag ihren umstrittenen Antrag zur doppelten Staatsbürgerschaft in den Bundesrat einbringen. Jenen Antrag, der in der schwarz-roten Koalition im Bund für Aufregung gesorgt hat, weil er über das hinausgeht, was Union und SPD in den Koalitionsvertrag geschrieben haben. Jedenfalls in der Interpretation der Union. CDU-Vize Thomas Strobl hatte sich weit aus dem Fenster gelehnt deswegen, mit Blockade der Verhandlungen gedroht und sogar von Koalitionsbruch gesprochen. Fast ultimativ hatte er die Rücknahme des Antrags verlangt. Nun kommt er doch.

Die drei rot-grünen Länder verlangen die komplette Abschaffung der Optionspflicht bei der Staatsbürgerschaft – Migrantenkinder müssen sich derzeit bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie den deutschen Pass wollen oder den eines anderen Staates. Schwarz-Rot hat vereinbart, dass die doppelte Staatsbürgerschaft führen darf, wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Nach dem Dreiländerantrag soll aber die Geburt in Deutschland genügen. Das wird auch mit dem bürokratischen Aufwand begründet, der durch den Nachweis des Aufwachsens in Deutschland entstehen kann. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) schlägt bisher vor, dass entweder ein deutsches Schulzeugnis vorgelegt wird oder der Nachweis, dass man zwölf Jahre in Deutschland gewohnt hat.

Den Verwaltungsaufwand dafür tragen die Länder. Schon deshalb sehen sich die drei Antragsteller berechtigt, einen eigenen Entwurf vorzulegen. „Ein Koalitionsvertrag im Bund ist kein Beherrschungsvertrag mit den Ländern“, sagt der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD). Der Antrag sei als fachlicher Verbesserungsvorschlag für die Bundesregierung gedacht. Es sei ein „lustiger Vorschlag“ von Strobl, die Länder dürften keine eigenen Anträge mehr stellen, wenn man im Bund der Ansicht sei, dass diese einem Koalitionsvertrag zuwiderliefen. In Stuttgart wird auch vermerkt, dass Strobl CDU-Landeschef und damit wohl auch Ministerpräsidentenkandidat werden will. Da passe es wenig, wenn man dem Bundesrat Ketten anlegen wolle, heißt es.

Der Antrag geht im Bundesrat jetzt in die Ausschüsse und wird dann zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das wird wohl von April an der Fall sein. Käme es zu einem Vermittlungsverfahren, lägen beide Entwürfe auf dem Tisch. Freilich sind nicht alle rot-grünen Länder mit Begeisterung dabei. Sie empfinde den Vorgang als „nicht hilfreich“, sagt die nordrhein-westfälische Bundesratsministerin Angelica Schwall- Düren (SPD). Sie empfehle aber auch, „gelassen damit umzugehen“ und abzuwarten, was der Bund am Ende vorlege.

Wie weit der Doppelpass-Antrag der drei rot-grünen Länder gedeiht, ist offen. Freilich gibt es im schwarz-roten Koalitionsvertrag auch Fälle, in denen die Union Nachverhandlungsbedarf hat. Zum Beispiel beim Mindestlohn: Hier will die SPD keine Ausnahmen zulassen, die Union dagegen schon.

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