zum Hauptinhalt
Zu wenig in der Kasse. Immer mehr kleine Selbständigen schaffen es nicht, ihre Krankenkassenbeiträge aufzubringen.

© dpa

Update

Solo-Selbständige in der Krankenversicherung: "Die Beitragslast ist zu hoch"

Immer mehr kleine Selbständige schaffen es nicht mehr, ihre Krankenkassenbeiträge zu bezahlen. Das liegt daran, dass ihnen ein Mindesteinkommen unterstellt wird, das sie oft gar nicht haben.

Sie arbeiten als Paketauslieferer Unternehmensberater und Kosmetikerin, sind Kioskbesitzer, Hausmeister, Boutiquenbetreiber. Die Altersvorsorge sparen sie sich, wenn es nicht reicht. Aber an einer Krankenversicherung kommen auch sogenannte Solo-Selbständige nicht vorbei. Ein Problem, denn für viele ist dieser Posten selbst in gesetzlichen Kassen finanziell kaum noch zu stemmen. Die Beiträge fressen auch in gesetzlichen Kassen inzwischen oft die Hälfte der gesamten Einnahmen.

Mit sechs Milliarden Euro in der Kreide

Die Versicherer kennen das Problem, die meisten Beitragsschuldner sind kleine Selbständige. Und es werden immer mehr. Im Dezember 2016 standen die Selbstzahler bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Tagesspiegel-Recherchen mit sechs Milliarden Euro in der Kreide. Im Januar des gleichen Jahres betrugen die Außenstände noch 4,48 Milliarden. Im Jahr davor lag der der Wert bei 3,24 Milliarden und 2011 bei lediglich einer Milliarde Euro.

Die Summe der Beitragsrückstände steige leider kontinuierlich an, klagt der GKV-Spitzenverband. Ein Grund dafür sei die „finanzielle Instabilität bei freiwillig versicherten Selbständigen“.

Anlass genug für drei Bundesländer, im Bundesrat auf Änderungen zu drängen – wenn es der Bundesgesundheitsminister schon nicht tut. Die Beitragslast für Solo-Selbständige sei „im Vergleich zum erzielten Einkommen zu hoch“, heißt es in einem gemeinsamen Entschließungsantrag von Thüringen, Berlin und Brandenburg, der die Länderkammer an diesem Freitag beschäftigt. Eine Minderung der Beitragsbelastung sei „gesetzlich geboten“.

Das Problem ist oft schon der fehlende Arbeitgeberbeitrag

Das Problem der Solo-Selbständigen mit den Kassenbeiträgen rührt vor allem aus zwei Umständen. Zum einen fehlt ihnen die Arbeitgeberbeteiligung, sie müssen den Krankenversicherungsbeitrag komplett aus eigener Tasche zahlen. Zum andern schert sich die Sozialversicherung nicht groß um ihr Einkommen. Zur Beitragsberechnung wird ihnen einfach ein monatliches Mindesteinkommen unterstellt, von dem viele Kleinunternehmer nur träumen können.

Aktuell liegt es bei 2.231,25 Euro. Macht, mit Krankengeldanspruch und Pflegeversicherung, im Schnitt etwa 407 Euro im Monat für die Krankenkasse. Nur in besonderen Härtefällen, etwa einer Existenzgründerphase, lässt sich die Bemessungsgrenze noch mal um ein weiteres Drittel senken – auf 1487,50 Euro. Die Krankenversicherung will dann durchschnittlich 271 Euro. Weniger geht nicht.

46,5 Prozent der Einkünfte für die Krankenkasse

Tatsächlich kommt fast ein Drittel der gesetzlich versicherten Selbständigen - 600.000 von insgesamt 2,16 Millionen - im Schnitt grade mal auf ein Einkommen von 787 Euro im Monat. Zu 82 Prozent handelt es sich dabei um Solo-Selbständige. Diese Gruppe habe durchschnittlich 46,5 Prozent ihrer Einkünfte für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufzuwenden, heißt es in einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK aus dem Jahr 2016.

Dass es in der privaten Krankenversicherung (PKV) noch teurer ist – hier zahlt die unterste Einkommensgruppe der Selbständigen im Schnitt 58 Prozent – macht es für die Betroffenen nicht besser.

Nach wie vor unterstelle das Sozialrecht, „dass alle Selbständigen ökonomisch gut gestellt sind und deshalb keiner solidarischen Absicherung bedürfen“, heißt es in der Studie. „Weil das jedoch schon lange eine Fiktion ist, besteht beim Krankenversicherungsschutz gesetzgeberischer Handlungsbedarf.“

Die Bundesregierung jedoch ziert sich. Auf Anfrage der Linken ließ Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor kurzem mitteilen, dass man „weder Änderungen an der Krankenversicherungspflicht für Selbstständige noch an der Möglichkeit für Selbstständige, sich privat abzusichern oder freiwilliges Mitglied in der GKV zu sein“ plane. Nur innerhalb der bestehenden Grenzen soll die Beitragsermittlung exakter werden. Bedeutet: Die Beitragshöhe auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids soll künftig nur vorläufig gelten. Wenn sich danach herausstellt, dass die tatsächlichen Einkünfte geringer waren, sollen künftig auch Rückerstattungen möglich sein.

Drei Länder machen dem Minister Druck

Den Antragstellern im Bundesrat reicht das nicht. Sie fordern von der Regierung noch in dieser Legislatur einen „Bericht zur Situation der Solo-Selbstständigen, deren sozialer Absicherung und der Haltung der Bundesregierung zur Unterstützung der Solo-Selbstständigen“ – Verbesserungsvorschläge inklusive.

Die Forderung ist vorsichtig formuliert, weil alle wissen, dass die Lösung des Problems nicht einfach wird. So warnten die AOK-Experten Klaus Jacobs und Dietmar Haun bereits davor, die Beiträge einkommensschwacher Kleinunternehmer durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte subventionieren zu lassen. Zum einen, weil Selbständige gegenüber Arbeitnehmern schon jetzt dadurch bevorteilt seien, dass sie ihre beitragsrelevanten Einkünfte mit einer „Vielzahl von Absetzungsmöglichkeiten“ herunterrechnen könnten. Zum andern, weil die Auslagerung von betrieblichen Aufgaben an Solo-Selbständige dadurch dann womöglich noch attraktiver werde.

Vorbild Künstlersozialkasse?

Denkbar sei es dagegen, die Auftraggeber in einigen Branchen an den Sozialversicherungskosten für Solo-Selbständige zu beteiligen. Vorbild dafür könne die Künstlersozialversicherung sein, bei der sich Medienanstalten und Verlage an den Pflichtbeiträgen freischaffender Künstler und Publizisten beteiligen. Hinzu kommt ein staatlicher Zuschuss.

Die Linkspartei fordert den kompletten Wegfall der Mindestbemessungsgrenze. Kleine Selbstständige müssten „nach ihrem realen Einkommen und nicht nach einem fiktiven Mindesteinkommen verbeitragt werden, das viele so gar nicht haben“, sagte ihre Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler dem Tagesspiegel.

Krankenkassen rufen bei den Beitragsschulden nach dem Staat

Was die Beitragsschulden betrifft, rufen die Krankenkassen inzwischen nach dem Staat. „Da es eine staatliche Versicherungspflicht gibt, wäre eine staatliche Finanzierung der dadurch entstehenden Beitragsausfälle bei den Kassen angemessen“, sagte Spitzenverbandssprecher Florian Lanz dem Tagesspiegel. Bisher hätten allein die Beitragszahler für die Folgen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht aus dem Jahr 2007 aufzukommen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wies die Forderung nach staatlicher Schuldenübernahme als „völlig abwegig“ zurück. Die Kassen wollten sich „einen schlanken Fuß machen“, sagte er. Es gebe auch eine Kfz-Versicherungspflicht, bei der keiner auf solche Ideen komme. Die Kassen hätten ihre Beitragsschulden „selber einzuholen“. Er habe den Eindruck, dass sie dafür bisher nicht alles unternähmen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, sprach sich dagegen für einen Schuldenschnitt aus. „Es ist unrealistisch, dass ein Schuldenberg von sechs Milliarden Euro in der GKV von den Schuldnern abgebaut werden kann", sagte sie. „Der einzig gangbare Weg ist eine Entschuldung wie 2013, um die Betroffenen zu entlasten.“

Damals hatte die Koalition die als Wucherzins empfundenen Säumniszuschläge der Kassen von 60 auf zwölf Prozent verringert und daraus resultierende Schulden in Milliardenhöhe erlassen. Längerfristig geholfen hat es nichts.

Zur Startseite