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Politik: Sozialbauförderung: Senat muss zahlen

(how). Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus stellt die Haushaltsplanungen des Senats wieder in Frage.

(how). Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus stellt die Haushaltsplanungen des Senats wieder in Frage. Das Land darf die Förderung nicht abrupt beenden, wenn es dadurch die wirtschaftliche Existenz eines geförderten Unternehmens vernichtet. Der Kläger durfte darauf vertrauen, dass nach dem Auslaufen der Grundförderung weitere 15 Jahre Anschlussförderung gezahlt würden. Der Senat hatte im Februar beschlossen, für Wohnungsprojekte nach 1986 keine Förderung mehr zu zahlen.

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