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Soziales: Krankenkassen müssen Anmeldungen über Arbeitsamt akzeptieren

Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes Anmeldungen Arbeitsloser auch dann akzeptieren, wenn der Versicherungsnehmer seinen Antrag über das Arbeitsamt einreicht.

Darmstadt - Arbeitslose müssen nicht persönlich bei der Kasse erscheinen, entschied das Gericht in Darmstadt. Erwerbslose müssen auf ihrem Antrag für Arbeitslosengeld die lediglich die gewählte Kasse angeben, das Arbeitsamt leitet die Angaben an die Krankenkasse weiter.

Mit dieser Entscheidung könnten Krankenkassen künftig Arbeitslosen den Versicherungsschutz nicht mehr so leicht verweigern, sagte eine Gerichtssprecherin. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde allerdings die Revision zugelassen. (tso/ddp)

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